Sexualstrafrecht: Angelehnte Schlafzimmertür

Das Rechtsgebiet Sexualstrafrecht

Sowohl die „Me Too“-Debatte als auch die Strafrechtsreform im Jahr 2016 haben das Rechtsgebiet Sexualstrafrecht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die dadurch entstandene Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden hat dazu geführt, dass immer mehr Vorwürfe wegen Sexualstraftaten erhoben und gerichtlich verhandelt werden.

Vorwürfe wegen Sexualdelikten sind immer mit besonderer Vorsicht zu betrachten. Verurteilungen wegen Sexualdelikten können zwar schwere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allein der öffentliche Vorwurf hat allerdings häufig schon weitreichende Folgen für die Reputation sowie die berufliche und private Zukunft des Beschuldigten. Hinzu kommt der Umstand, dass sich die meisten Sachverhalte hinter verschlossenen Türen abspielen. Da es daher oftmals Aussage gegen Aussage steht, ist das Strafverfahren für alle Beteiligten eine große Herausforderung.

Mit unserer Expertise und Spezialisierung im Rechtsgebiet Sexualstrafrecht bieten wir Unterstützung für Mandanten, die mit sensiblen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Die erhöhte Sensibilität und die professionelle Herangehensweise bei Sexualdelikten sind uns dabei besonders wichtig.

Es ist uns daher ein Anliegen, unsere Mandanten mit Fingerspitzengefühl und höchster Diskretion zu betreuen und nach Möglichkeit noch vor Beginn der Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken, um Reputationsschäden zu verhindern.

Was ist das Rechtsgebiet Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht bezeichnet alle Delikte, die sich gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einer Person richten. Dabei werden sowohl Delikte umfasst, die mit dem Geschlechtsverkehr zu tun haben (wie etwa eine Vergewaltigung), als auch sexuelle oder sexualisierte Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen ist.

Durch die Strafrechtsreform im Jahr 2016 wurden der Umfang und die Struktur der Delikte verändert und weitere Straftatbestände eingeführt. So wurde der § 177 StGB ausgeweitet und neu gefasst, sodass es nun unter reduzierten Voraussetzungen zu einer strafbaren Handlung (wie etwa einer Vergewaltigung) kommen kann. Zudem wurde die sexuelle Belästigung in § 184i StGB als eigener Tatbestand aufgenommen. Seit dieser Reform und aufgrund des großen öffentlichen Interesses an dem Thema steht der Opferschutz nun wesentlich stärker im Vordergrund.

Es ist erkennbar, dass Verurteilungen nun schneller und weitreichender erfolgen können. Zuletzt wurde das sogenannte Stealthing, also das heimliche Abstreifen des Kondoms ohne das Wissen des anderen Partners, unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gefasst. Kontrovers diskutiert wird auch die Frage, ob es sich bei einer solchen Handlung um eine Vergewaltigung handeln kann.

Klassische Delikte im Sexualstrafrecht

Die Delikte im Rechtsgebiet Sexualstrafrecht werden im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter dem Punkt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ geregelt. Dabei lassen sich folgende Kategorien klassifizieren, unter die verschiedene Einzeldelikte fallen können:

Für viele Delikte gibt es Qualifikationen oder Verschärfungen anhand bestimmter Begehungsweisen oder Tatfolgen (zum Beispiel Vergewaltigung mit Todesfolge oder Handeln aus einer Gruppe heraus), die wir aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in aller Fülle darstellen können. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung direkt an uns.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist komplex und insbesondere für juristische Laien wenig zugänglich. Zum einen ist es für Betroffene schwierig, verschiedenen Tatbestände im Sexualstrafrecht zu trennen bzw. herauszufinden, welche für die eigene Situation greifen.

Zum anderen fehlen insbesondere bei Sexualstraftaten häufig Beweismittel, so dass es Aussage gegen Aussage steht. Das bedeutet, dass es letztlich dem Gericht bei der Entscheidungsfindung obliegt, ob es dem vermeintlichen Opfer Glauben schenkt und den Vorwurf als erwiesen ansieht. Für Beschuldigte ist es daher entscheidend, einen Strafverteidiger zu wählen, der sich mit diesen besonderen Umständen auskennt und das nötige Fingerspitzengefühl besitzt, um die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen.

Zwar mangelt es im Rechtsgebiet Sexualstrafrecht häufig an Beweisen für den erhobenen Vorwurf, das führt jedoch nicht zwingend dazu, dass eine Verurteilung unwahrscheinlicher wird. Im Gegenteil, eine Verurteilung kann in solchen Fällen allein auf einer glaubhaften Aussage des Opfers beruhen. Ob ein Gericht diese Aussage als glaubhaft ansieht, ist im Vorfeld meist schwierig vorauszusagen. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist daher immer ungewiss. Umso wichtiger ist es, es im besten Fall gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen und so früh wie möglich die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Darüber hinaus kommt es insbesondere im Sexualstrafrecht nicht nur darauf an, den Mandanten effektiv zu verteidigen und das Verfahren zu seinen Gunsten zu lenken, sondern auch die Öffentlichkeit weitestgehend von dem Fall auszuschließen und den Mandanten vor Schäden für die eigene Reputation und den persönlichen Ruf zu schützen.

Deshalb ist im Sexualstrafrecht nicht nur eine kompetente Beratung zu den strafrechtlichen Fragen und der gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung wichtig. Entscheidend ist auch die Diskretion und Erfahrung mit öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreitigkeiten.

Unser Ziel ist es, nicht nur hochwertige rechtliche Dienstleistungen in Form von Beratung oder Verteidigung anzubieten, sondern auch unsere Mandanten jederzeit diskret und vertraulich zu unterstützen, um sie vor möglichen Konsequenzen zu schützen.

Folgen für Beschuldigte und Betroffene im Rechtsgebiet Sexualstrafrecht

In vielen Fällen werden Beschuldigte wegen Sexualstraftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nur bei wenigen Delikten des Sexualstrafrechts ist überhaupt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe möglich. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge sieht das Gesetz die Möglichkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe vor. In anderen Fällen wie bei einem schweren Fall der Vergewaltigung sind auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

Doch nicht nur bei einer Verurteilung im Sexualstrafrecht drohen Konsequenzen. Betroffene müssen unter Umständen mit schweren Folgen rechnen, die über die Rechtsfolgen hinausgehen:

  • Strafrechtlich droht in aller Regel eine Freiheitsstrafe für Beschuldigte einer Sexualstraftat. Im besten Fall kann diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, im schlimmsten Fall drohen mehrere Jahre in Haft.
  • Darüber hinaus kann ein Urteil im Strafrecht auch zu Ansprüchen aus dem Zivilrecht, wie z.B. auf Schmerzensgeld, führen. Ein solcher Prozess findet meist getrennt vom Strafprozess statt, davon kann es jedoch auch Ausnahmen geben.
  • Es kann auch berufsrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Tatvorwurf in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz des Beschuldigten steht oder eine Verurteilung die Eignung für die Ausübung eines bestimmten Berufes in Frage stellt.
  • Nicht zu vernachlässigen sind die Konsequenzen, die ein solcher Vorwurf für die eigene Reputation und das berufliche oder private Umfeld haben. Dabei ist es meist gleichgültig, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Allein die Beschuldigung reicht häufig für eine gesellschaftliche Vorverurteilung.

Doch auch vermeintliche Opfer von Sexualstraftaten müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn nachgewiesen wird, dass der erhobene Vorwurf unwahr ist und zu Unrecht verbreitet wurde. So können sich vermeintliche Opfer bei einer Falschbeschuldigung selbst in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Sie machen sich in der Regel wegen Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch eine Bestrafung wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) ist möglich. 

Vermeintlich Betroffene sollten sich daher im Klaren sein, dass sie den Beschuldigten nicht nur durch die Anschuldigung in seiner Reputation und seinem Ansehen schädigen können, sondern das auch ihnen durch eine solche Handlung strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Eine Anzeige bei den Ermittlungsbehörden sollte daher immer der vollen Wahrheit entsprechen und nicht erfunden oder überzogen sein.

Vorwurf im Sexualstrafrecht: Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?

Der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ist für die meisten Menschen ein regelrechter Ausnahmezustand. Dabei reagieren sie höchst unterschiedlich auf diese belastende Situation. Viele Beschuldigte haben das Bedürfnis, den Vorwurf schnellstmöglich aus der Welt schaffen zu wollen. Dies kann allerdings schnell dazu führen, dass Sie sich selbst belasten und damit zu Ihrer eigenen Verurteilung beitragen.

Nehmen Sie den Vorwurf ernst

Den meisten Betroffenen ist anfangs oft nicht bewusst, dass sie schuldig sind, insbesondere wenn der Vorwurf auf Ereignissen beruht, die aus ihrer Sicht anders abgelaufen sind. Deshalb neigen viele dazu, den Vorwurf zunächst zu ignorieren und nicht sofort zu reagieren.

Das kann jedoch ein fataler Fehler sein: Wenn aktuell gegen Sie ermittelt wird und unter Umständen bereits eine Vorladung der Polizei bei Ihnen eingeht, sollten Sie handeln, egal wie fernliegend der Vorwurf für Sie erscheint. Bewahren Sie Ruhe und treffen Sie keine unüberlegten Entscheidungen.

Abzuwarten ist keine zielführende Strategie. Es geht wichtige Zeit verloren, in der ein erfahrener Strafverteidiger Akteneinsicht einfordern, sich in den Fall hineindenken und eine Verteidigungsstrategie entwickeln kann. Zudem können Sie offene Fragen zu den nächsten Schritten mit einem Experten besprechen, der im Idealfall langjährige Erfahrung mit Sexualstraftaten und Strafprozessen hat. 

Lassen Sie daher keine wertvolle Zeit verstreichen und kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der Sie und Ihr Verfahren umfassend und kompetent betreut.

Vorladung bei der Polizei

Anders als bei einem Vorwurf aus dem Rechtsgebiet Sexualstrafrecht in eine Schockstarre zu verfallen, kann auch ein zu großes Engagement schädlich für den Ausgang des Verfahrens sein. Insbesondere bei einer polizeilichen Vorladung und der Kommunikation mit anderen Behörden sollten Beschuldigte immer vorsichtig sein.

Es ist nur verständlich, dass Sie sich als Beschuldigter rechtfertigen oder Ihre Sichtweise auf den Sachverhalt bei den Ermittlungsbehörden mitteilen möchten. Ohne juristische Erfahrung im Strafverfahren können sich Betroffene jedoch in vielen Fällen mit einer Aussage bei der Polizei selbst belasten und ungewollt Beweise liefern, die zu einem Fehlurteil führen. 

Machen Sie nie allein eine Aussage bei der Polizei und schweigen Sie in jedem Fall, wenn Sie es nicht anders mit einem Strafverteidiger besprochen haben. Sie sind darüber hinaus nicht dazu verpflichtet, eine Vorladung bei der Polizei wahrzunehmen

Erscheinen Sie in keinem Fall allein zur Vorladung und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger, um Akteneinsicht einzufordern. Auch dann, wenn Sie bereits in der Situation einer Vernehmung sind, haben Sie das Recht zu schweigen und jederzeit einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Die Beamten sind dazu verpflichtet, Ihnen die Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder in ihrem Auftrag müssen Beschuldigte zwar erscheinen, auch in diesem Fall raten wir aber dringend dazu zu schweigen.

Kurzgefasst: Finden Sie eine polizeiliche Vorladung in Ihrem Briefkasten, sollten Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt oder Strafverteidiger kontaktieren, der Sie in Ihrem Fall unterstützt. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu entscheiden, ob eine Aussage bei der Polizei strategisch sinnvoll ist.

Keine anderen Beteiligten kontaktieren

Wenn Sie den Vorwurf ernst nehmen und dagegen vorgehen möchten, sollten Sie in jedem Fall davon absehen, mögliche Zeugen oder andere Beteiligte zu kontaktieren. Das kann sich negativ auf Ihr Verfahren auswirken und die Glaubwürdigkeit entlastender Zeugenaussagen schmälern. Auch das vermeintliche Opfer sollten Sie zu keinem Zeitpunkt zu den Vorwürfen befragen oder konfrontieren. Halten Sie sich möglichst bedeckt und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Strafverteidiger.

Durchsuchungen

Bei einer Hausdurchsuchung gilt zunächst: Ruhe bewahren und schweigen. Auch eine spontane Aussage während der Durchsuchung kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Zwar kann bei fehlender Belehrung ein Beweisverwertungsverbot greifen, allerdings sind die Beamten dann im Zweifel informiert und können so weitere belastenden Beweisen finden.

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie die Ermittlungsbehörden ihrer Arbeit nachgehen, aber unterstützen Sie diese auch nicht aktiv dabei oder geben gar Gegenstände freiwillig heraus. Rufen Sie schnellstmöglich den Anwalt Ihres Vertrauens an.

Verlangen Sie in jedem Fall den Durchsuchungsbeschluss und die ordnungsgemäße Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände. Leisten Sie dabei jedoch keine Unterschrift.

Kontaktieren Sie uns als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Delikte aus dem Rechtsgebiet Sexualstrafrecht haben nicht nur strafrechtliche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung, es drohen allein durch den Vorwurf schwere Folgen für die eigene Reputation und die berufliche Zukunft des Beschuldigten. Ziel eines erfahrenen Strafverteidigers für Sexualstrafrecht ist es daher immer, ein Ermittlungsverfahren schnellstmöglich und ohne Aufsehen zu beenden.

Aus diesem Grund sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren, der nicht nur über die rechtliche Kompetenz verfügt, sondern auch die drohenden persönlichen Konsequenzen für den Beschuldigten stets im Blick behält. Darüber hinaus ist es gerade im strafrechtlichen Verfahren essenziell, eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Um hierfür genügend Zeit zu haben, ist es wichtig, bereits beim ersten Vorwurf gegen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. So können Sie unter Umständen die frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreichen.

Unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwälte setzen alles daran, Ihre Reputation bestmöglich zu schützen und die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine Strafmilderung zu bewirken. Unserer anwaltlichen Schweigepflicht, der entsprechenden Diskretion und der Qualität unserer anwaltlichen Arbeit können Sie sich dabei gewiss sein.

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