Aussage gegen Aussage

Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe, insbesondere wegen Vergewaltigung, betreffen oft den persönlichen Nahbereich. Häufig stehen neben der Aussage der mutmaßlich Verletzten keine weiteren Beweismittel zur Verfügung. Dann steht Aussage gegen Aussage. Wenn dies der Fall ist, ist eine intensive Würdigung der Aussagen notwendig. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Beschuldigte sich selbst zur Sache einlässt. Vielmehr ist es ausreichend, sich durch Schweigen zu verteidigen.

Da vielfach die Äußerungen der Beteiligten über die Strafbarkeit entscheiden und Taten lange zurückliegen, sind stichhaltige Beweise nur schwer greifbar. Hinzu kommt der Umstand, dass sich die meisten Sachverhalte hinter verschlossenen Türen abspielen. Da deshalb oftmals Aussage gegen Aussage steht, ist das Strafverfahren für alle Beteiligten eine große Herausforderung.

HansOLG, Beschl. v. 24.10.2014 – 1 Ws 110/14:
„Die Beweiskonstellation von Aussage-gegen-Aussage erfährt ihr Gepräge durch eine Abweichung der Tatschilderung des Zeugen von der eines Angeklagten, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsbilder zurückgegriffen werden kann (…) Dieselbe Verfahrenskonstellation ist allerdings auch gegeben, wenn der Angeklagte selbst keine eigenen Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt.“

Der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, bringt die meisten Menschen in einen regelrechten Ausnahmezustand. Dabei reagieren sie höchst unterschiedlich auf diese belastende Situation. Viele Beschuldigte haben das Bedürfnis, den Vorwurf schnellstmöglich aus der Welt schaffen. Dies kann allerdings schnell dazu führen, dass sie sich selbst belasten und damit zu ihrer eigenen Verurteilung beitragen.

Als erfahrene und spezialisierte Anwälte im Sexualstrafrecht unterstützen wir Mandanten, die mit sensiblen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. Uns ist bewusst, dass insbesondere Sexualdelikte eine hohe Sensibilität und Professionalität erfordern.

Es ist uns daher ein Anliegen, unsere Mandanten mit Fingerspitzengefühl und höchster Diskretion zu betreuen. Nach Möglichkeit soll noch vor Beginn der Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden, um Reputationsschäden zu verhindern.

Kompetenzen

Wenden Sie sich gerne für eine Ersteinschätzung an uns. Da Richter und Staatsanwälte nicht immer die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie und im Umgang mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen haben, ist es umso wichtiger, auf spezialisierte Strafverteidiger zu vertrauen, die Fehlurteile verhindern können.

Unser Anliegen ist es zu jeder Zeit, nicht nur erstklassige juristische Arbeit in Form einer Beratung oder Verteidigung zu leisten, sondern auch mit der nötigen Diskretion und Verschwiegenheit unsere Mandanten vor jeglichen Konsequenzen zu bewahren.

Wichtig ist, dass von dem Beschuldigten in einer solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation keine Angaben gemacht werden, ohne dass vorher Akteneinsicht durch einen erfahrenen Strafverteidiger erfolgt ist und die Einlassung mit diesem abgestimmt ist. Nur so kann verhindert werden, dass durch unbedachte und vorschnelle Angaben die Beweissituation erheblich verschlechtert wird.

Bedeutung der Unschuldsvermutung

Vorwürfe wegen Sexualdelikten sind immer mit besonderer Vorsicht zu betrachten. Verfahren wegen Sexualdelikten können zwar schwere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, doch allein der öffentliche Vorwurf hat häufig schon weitreichende Folgen für die Reputation und die berufliche sowie private Zukunft des Beschuldigten.

Insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung wird der wichtige Grundsatz in dubio pro reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) nicht angemessen berücksichtigt. Nachbarn, Kollegen und Bekannte halten den Beschuldigten vielfach direkt für schuldig. Auch Staatsanwaltschaft und Gericht muss der Zweifelssatz teilweise ins Gedächtnis gerufen werden. Daher ist eine spezialisierte Strafverteidigung unerlässlich.

Kritische Würdigung der Aussage

Wenn nur die belastende Aussage für die Täterschaft des Angeklagten spricht, muss das nicht automatisch einen Freispruch nach sich ziehen. In solchen Fällen ist vielmehr von den Gerichten und den Staatsanwaltschaften eine genaue Würdigung der Angaben und des Gesamtzusammenhangs erforderlich. Aufgabe einer zielführenden Verteidigung ist es, diese Würdigung sicherzustellen und den voreiligen Schluss auf eine Wahrhaftigkeit der belastenden Aussage zu verhindern.

Schnells Handeln ist geboten

Die meisten Betroffenen sind sich zunächst einmal keiner Schuld bewusst, besonders dann nicht, wenn der Vorwurf auf Geschehnissen beruhen, die aus Sicht des Beschuldigten so nicht stattgefunden haben. Daher neigen viele Betroffene dazu, den Vorwurf erst einmal zu ignorieren und zunächst gar nicht zu reagieren.

Jedoch kann dies einen schwerwiegenden Fehler darstellen. Falls derzeit gegen Sie ermittelt wird und möglicherweise bereits eine Vorladung von der Polizei vorliegt, ist es geboten, aktiv zu werden, unabhängig davon, wie unwahrscheinlich der Vorwurf Ihnen auch erscheinen mag. Sie sollten dabei ruhig bleiben und keine überhasteten Entscheidungen treffen.

Abzuwarten ist keine zielführende Strategie: Es geht wichtige Zeit verloren, in der ein erfahrener Strafverteidiger Akteneinsicht einfordern, sich in den Fall hineindenken und eine Verteidigungsstrategie entwickeln kann. Zudem können Sie offene Fragen zu den nächsten Schritten mit einem Experten besprechen, der im Idealfall langjährige Erfahrung mit Sexualstraftaten und Strafprozessen hat.
Lassen Sie daher keine wertvolle Zeit verstreichen und kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der Sie und Ihr Verfahren umfassend und kompetent betreut.

Gründe für falsche Beschuldigungen

Die Gründe für eine falsche Bezichtigung sind vielfältig. Neben den vielfach vermuteten bewussten Falschbeschuldigungen aus Rache oder ähnlichen Motiven heraus sind oftmals auch unbewusst unwahre Angaben zu besorgen. Häufig sind psychischer Auffälligkeiten wie die emotional-instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline) Auslöser der Falschbeschuldigung.

Auch kommt es nicht selten vor, dass einvernehmlicher Sexualverkehr erst nach intensiven Gesprächen mit Dritten im Rückblick anders gedeutet wird. Teilweise wird durch solche Einflüsse eine falsche Erinnerung gebildet. Beispielsweise kommt es durch sogenannte Traumatherapien durch Heilpraktikerinnen ohne tatsächliche wissenschaftlich fundierte Ausbildung zu Suggestionsprozessen. Von einem fehlgeleiteten „guten Willen“ getragen bilden sich dann erhebliche falsche Erinnerungen, die nur schwer als solche zu erkennen sind.

Letztlich bergen insbesondere sogenannte „One-Night-Stands“ oder gelegentliche Sexualkontakte das Risiko fehlerhafter Kommunikation. Das Sexualstrafrecht setzt die sogenannte „Nein-heißt-Nein“-Formel um. Da ein solches Nein auch anders geäußert werden kann, zum Beispiel durch Weinen, Wegdrücken oder andere nonverbale Kommunikation, kann es passieren, dass der Handelnde die Situation fehlinterpretiert. Am Ende verbleibt das Gegenüber mit dem Eindruck, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein.

Kontaktieren Sie uns als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Delikte aus dem Sexualstrafrecht haben nicht nur strafrechtliche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung, es drohen allein durch den Vorwurf schwere Folgen für die eigene Reputation und die berufliche Zukunft des Beschuldigten. Ziel eines erfahrenen Strafverteidigers ist es daher immer, ein Ermittlungsverfahren schnellstmöglich und ohne Aufsehen zu beenden.

Aus diesem Grund sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren, der nicht nur über die rechtliche Kompetenz verfügt, sondern auch die drohenden persönlichen Konsequenzen für den Beschuldigten stets im Blick behält.

Darüber hinaus ist es gerade im strafrechtlichen Verfahren essenziell, eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Um hierfür genügend Zeit zu haben, ist es wichtig, bereits beim ersten Vorwurf gegen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. So können Sie unter Umständen die frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreichen.

Unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwälte setzen alles daran, Ihre Reputation bestmöglich zu schützen und die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine Strafmilderung zu bewirken. Unserer anwaltlichen Schweigepflicht, der entsprechenden Diskretion und der Qualität unserer anwaltlichen Arbeit können Sie sich dabei gewiss sein.