Dr. Yves Georg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Im Saarland, an der Grenze zur Pfalz aufgewachsen, studierte Dr. Yves Georg Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und arbeitete währenddessen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen als Landesbester war er promotionsbegleitend in einer mittelständischen Kanzlei und als Repetitor tätig und hatte Lehraufträge an mehreren Universitäten. Nach dem Umzug von der Saar an die Elbe absolvierte er sein Referendariat mit Stationen u.a. bei der Großen Strafkammer, in der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields (Prof. Dr. Christoph H. Seibt), in einem Strafverteidigerbüro und beim Hanseatischen Oberlandesgericht.
„In dem Moment, in dem wir die Urteilsbegründung in Händen hielten, haben wir uns gesagt: Jetzt gibt es nichts mehr anderes, jetzt gibt es einen Monat lang nur noch eine einzige Sache – dieses Urteil zu Fall zu bringen.“
– ARD v. 26.1.2026Dr. Yves Georg
"Tod nach der Disko – Der Eiskeller Fall"
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Promotion ist er der Sozietät zunächst als angestellter Rechtsanwalt und dann als Partner beigetreten. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt in anspruchsvollen Strafverfahren, etwa in sexualstrafrechtlichen „MeToo“-Verfahren und in komplexen Steuerstrafverfahren aus den Bereichen „Cum ex“, „Panama Papers“ und „Dubai Uncovered“. Publiziert hat er zu verschiedenen Themen des Straf- und Strafprozessrechts, des Steuerrechts, des Verfassungsrechts und der Rechtsphilosophie.
In den Jahren 2024 und 2025 wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ in den Kategorien „Wirtschaftsstrafrecht“ und „Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet, im Jahr 2025 zusätzlich von der Wirtschaftswoche.
Zuletzt verteidigte er gemeinsam mit der Münchener Kollegin Regina Rick zunächst als Revisionsverteidger und dann auch in der Instanz den wegen Mordes Angeklagten im „Eiskeller-Verfahren“, das nach der Aufhebung des ersten Urteils auf die Revision durch den Bundesgerichtshof mit einem Freispruch endete. Dem Verfahren und der Verteidigung widmeten sich Sabine Rückert mit drei Stücken in der ZEIT, die ARD mit der dreiteiligen Dokumentation „Tod nach der Disko – Der Eiskeller Fall“ und SPIEGEL-TV mit dem Beitrag „Ein Mörder, der keiner ist: Justizskandal im Eiskeller-Fall“.
Publikationen, Interviews und Vorträge
Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften (Auswahl)
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 1.4.2025 (1 StR 434/24) – Besorgnis der Befangenheit wegen gesonderter Fühlungnahme mit einem Verfahrensbeteiligten, in: NStZ 3/2026 (im Erscheinen).
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 22.7.2025 (3 StR 99/25) – Sachverständigengutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen, in: NStZ 2026, 125 bis 128.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 17.7.2025 (4 StR 298/24) – Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung, in: NStZ 2026, 57 f.
Die Inbegriffsrüge bei vorgeführten Vernehmungsvideos, in: StV 2025, 842 bis 847.
Die vernehmungsersetzende Vorführung von Vernehmungsvideos (§ 255a Abs. 2 StPO) im Lichte des Konfrontationsrechts. – Ein Zwischenruf, in: Deckers/Köhnken/Lederer (Hrsg.), Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess, Bd. 8, Berlin 2025, 137 bis 147.
Unmöglicher Revisionsvortrag, in: Brögeler/Putzke/Scheinfeld (Hrsg.), Überzeugung und Zweifel, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025, 947 bis 964.
Anmerkung zu BayObLG, Beschl. v. 19.9.2024 (203 StRR 422/24) – Anforderungen an die Verfahrensrüge fehlerhafter Ladung zum Berufungstermin, in: NStZ 2025, 575 f.
Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 14.2.2024 (2 Ws 70/24) – Akteneinsicht für die Nebenklage, in: NStZ 2025, 441 bis 444.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 18.3.2024 (5 StR 63/24) – Inhaltliche Konstanzprüfung bei Ausssage gegen Aussage, in: NStZ 2025, 252.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 11.9.2024 (3 StR 109/24) – Keine Hinweispflicht auf besondere Schuldschwere bei konstanter Sachlage, in: NStZ 2025, 176 bis 179.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 28.2.2024 (5 StR 413/23) – Beschlussfassung bei Ausschluss der Öffentlichkeit, in: NStZ 2024, 763 bis 765.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 28.3.2024 (4 StR 370/23) – Verdeckte Befragung einer Beschuldigten durch verdeckte Ermittler, in: NStZ 2024, 575 bis 576.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 10.1.2024 (6 StR 276/23) – Frist zur Anbringung von Beweisanträgen, in: NStZ 2024, 444 bis 446.
Verfassungsrechtliches Mündlichkeitsgebot bei der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung im Auslieferungsverfahren, in: StV 2024, 72 bis 77.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.3.2022 (4 StR 30/22) – Aussage gegen Aussage, in: NStZ 2023, 755 bis 757.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23.11.2022 (2 StR 142/21) – Beweisantrag auf audiovisuelle Vernehmung eines Auslandszeugen, in: NStZ 2023, 635 bis 637.
Metatheorie des Raumes. Eine rechtswissenschaftliche Anwendung und Weiterführung der Raumlehre Carnaps, exemplarisch dargestellt für den europarechtlichen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, in: Rechtstheorie 44 (2013), 241 bis 274.
Beiträge in der Presse (DIE ZEIT und Legal Tribune Online)
Spektakulärer Louvre-Coup in Frankreich – War das Raub?, LTO v. 27.10.2025.
Wer ist hier radikal?, DIE ZEIT v. 20.8.2025.
Ich fordere Gerechtigkeit, DIE ZEIT v. 20.2.2025.
Bankkredit und Videogrußwort – Hat sich Christian Lindner strafbar gemacht?, LTO v. 9.1.2023.
Interviews
Ein Mörder, der keiner ist: Justizskandal im Eiskeller-Fall, SPIEGEL TV v. 28.1.2026.
„Tod nach der Disko – Der Eiskeller Fall“, ARD v. 26.1.2026 (dreiteilige Dokumentation).
Der „Eiskeller-Mord“ von Aschau, SPIEGEL TV v. 3.3.2025 (ab Minute 13:10).
„Worauf kommt es vor Gericht an?“ – Videocast und Podcast „Wachstumsgericht“ v. 15.9.2024.
Strafverteidiger zum Fall Till Lindemann: Die Berichterstattung war „oft maßlos überdreht“, Berliner Zeitung v. 7.9.2023.
Vorträge
Licht und Schatten der videodokumentierten Zeugenvernehmung – § 255a StPO zwischen Konfrontationsrecht und Inbegriffsrüge – 37. StPO-Nordseetreffen am 26./27.9.2025 auf Sylt.
Abschlussdiskussion zu audiovisueller Zeugïnnen-Vernehmung, Surrogat- Funktion: Unsicherheiten, Herausforderungen und Chancen mit §§ 58a, 255a StPO aus verschiedenen Perspektiven – 24. Veranstaltung des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren, 2.11.2024.
„MeToo“ und „Aussage gegen Aussage“ – Hamburgischer Anwaltverein e. V., 28.3.2023.