Dr. Yves Georg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Im Saarland, an der Grenze zur Pfalz aufgewachsen, studierte Dr. Yves Georg an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaften und arbeitete währenddessen an einem steuerrechtlichen Lehrstuhl. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen als Landesbester war er promotionsbegleitend in einer auf Steuergestaltung und wirtschaftsrechtliche Beratung spezialisierten mittelständischen Kanzlei und als Repetitor tätig und hatte Lehraufträge an der Universität des Saarlandes und an der Technischen Universität Kaiserslautern.
„Auch wer nach bestem Wissen und Gewissen Objektives und Subjektives über einen Jahre zurückliegenden, komplexen Geschehensablauf berichtet, wird ungeleitet in aller Regel keine Version präsentieren, die nicht jedenfalls windschief zur einen oder anderen „Ermittlungserkenntnis“ liegt.“
– Legal Tribune Online, 24.8.2022Dr. Yves Georg
Nach dem Umzug von der Saar an die Elbe arbeitete er in einem Hamburger Großnotariat und absolvierte sein Referendariat mit Stationen u.a. bei der Großen Strafkammer, im Bereich Corporate/M&A der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Prof. Dr. Christoph H. Seibt), in einem Strafverteidigerbüro und beim Hanseatischen Oberlandesgericht.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Promotion ist er der Sozietät zunächst als angestellter Rechtsanwalt und dann als Partner beigetreten. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt in anspruchsvollen Strafverfahren, zuletzt in sexualstrafrechtlichen „MeToo“-Verfahren und in komplexen Steuerstrafverfahren aus den Bereichen „Cum ex“, „Panama Papers“ und „Dubai Uncovered“. Publiziert hat er zu verschiedenen Themen des Straf- und Strafprozessrechts, des Steuerrechts, des Verfassungsrechts und der Rechtsphilosophie.
Er ist Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., des Deutsche Strafverteidiger e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und des Hamburgischen Anwaltvereins.
Im Jahr 2024 wurde er im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ in den Kategorien „Wirtschaftsstrafrecht“ und „Steuerstrafrecht“ ausgezeichnet.
Publikationen
Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften (Auswahl)
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 28.2.2024 (5 StR 413/23) – Beschlussfassung bei Ausschluss der Öffentlichkeit, in: NStZ 2024, 763 bis 765.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 28.3.2024 (4 StR 370/23) – Verdeckte Befragung einer Beschuldigten durch verdeckte Ermittler, in: NStZ 2024, 575 bis 576.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 10.1.2024 (6 StR 276/23) – Frist zur Anbringung von Beweisanträgen, in: NStZ 2024, 444 bis 446.
Verfassungsrechtliches Mündlichkeitsgebot bei der oberlandesgerichtlichen Haftprüfung im Auslieferungsverfahren, in: StV 2024, 72 bis 77.
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 16.3.2022 (4 StR 30/22) – Aussage gegen Aussage, in: NStZ 2023, 755 bis 757.
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23.11.2022 (2 StR 142/21) – Beweisantrag auf audiovisuelle Vernehmung eines Auslandszeugen, in: NStZ 2023, 635 bis 637.
Metatheorie des Raumes. Eine rechtswissenschaftliche Anwendung und Weiterführung der Raumlehre Carnaps, exemplarisch dargestellt für den europarechtlichen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, in: Rechtstheorie 44 (2013), 241 bis 274.
Beiträge auf Legal Tribune Online
Verfassungsrechtliches Gebot – Mündliche Haftprüfung im Auslieferungsverfahren zwingend, 18.1.2024
Bankkredit und Videogrußwort – Hat sich Christian Lindner strafbar gemacht?, 9.1.2023
Der Faktor Zeit bei der Einlassung des Angeklagten – Auch spät kann früh genug sein, 24.8.2022
Vorträge
Revisionsrechtliche Aspekte der Einziehung: Transitorischer Besitz, Durchgriffshaftung und ersparte Aufwendungen – Veranstaltung zum Einziehungsrecht des Hamburgischen Anwaltvereins e. V. und der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V., 13.11.2024
Abschlussdiskussion zu audiovisueller Zeugïnnen-Vernehmung, Surrogat- Funktion: Unsicherheiten, Herausforderungen und Chancen mit §§ 58a, 255a StPO aus verschiedenen Perspektiven – 24. Veranstaltung des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren, 2.11.2024
„MeToo“ und „Aussage gegen Aussage“ – Hamburgischer Anwaltverein e. V., 28.3.2023