Johann Schwenn

Fachanwalt für Strafrecht

Johann Schwenn studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Lyon, Tübingen und Hamburg. Seit 1977 ist er in Hamburg als Rechtsanwalt niedergelassen und tritt vor allem als Verteidiger auf. Zu seinen Mandanten zählen neben Personen der Zeitgeschichte Opfer von Fehlurteilen, deren Freisprechung im Wiederaufnahmeverfahren er erreichte.

Hauptursache für Fehlurteile ist die überstürzte und unkritische Solidarität mit Personen, die sich selbst als Opfer inszenieren.

– DIE ZEIT, 2.12.2010
Johann Schwenn

Neben seiner praktischen Tätigkeit widmet sich Johann Schwenn dem Strafprozessrecht mit Veröffentlichungen und Vorträgen.

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