Steuerstrafrecht

Schwenn Kruse Georg Steuerstrafrecht

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts hat mittlerweile ein Ausmaß angenommen, bei dem sich auch – und immer mehr – gestandene Unternehmerinnen und Unternehmer steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen. Unsere Mandate in den Bereichen „Cum ex“, „Panama Papers“ und „Dubai Uncovered“ zeigen uns, dass die Entwicklung in diese Richtung voranschreiten wird. 

Für eine effektive Verteidigung in Steuerstrafverfahren sind tiefgehende Kenntnisse sowohl des Strafrechts als auch des Steuerrechts unerlässlich. Dies gilt umso mehr, als auch die Gegenseite in Gestalt der Steuerfahndung, der Strafsachen- und Bußgeldstellen der Finanzämter und der Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten mit gebündelter strafrechtlicher und steuerrechtlicher Expertise entgegentritt. Nur wer beide Seiten zu bespielen weiß, kann die strafrechtliche Prüfung des subjektiven Tatbestands durch die Finanzämter angreifen und zugleich die von der Staatsanwaltschaft oft vernachlässigten steuerrechtlichen Aspekte herausarbeiten. 

Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Aber die Mittel müssen dem Anlass angemessen sein.

–  ARD, 31.5.2011
Johann Schwenn

Unsere Kanzlei verfügt sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht über die rechtlichen Kenntnisse und die praktische Erfahrung, die für eine erfolgreiche Steuerstrafverteidigung erforderlich sind. Sollte der Fall, etwa bei schwierigen Fragen des internationalen Steuerrechts, in steuerrechtlicher Hinsicht besonders komplex liegen, können wir auf ein breites Netzwerk von Steuerberatern und Steueranwälten zugreifen, deren Expertise wir hinzuziehen können. 

Für Beschuldigte erreichen wir mit unserer Vorgehensweise häufig schon vor Anklageerhebung eine geräuschlose Einstellung der Ermittlungen, was sowohl für diejenigen unserer Mandanten, die als Personen des öffentlichen Lebens in der Medienöffentlichkeit stehen, wie auch für die unternehmerisch tätigen und deren Unternehmen von herausragender Bedeutung ist. 

Rechtsratgeber.