Falsche Beschuldigungen einer Straftat kommen nicht selten vor. Sie werden im besten Fall durch die Ermittlungsbehörden und Gerichte als solche erkannt, sodass es gar nicht erst zu einer Verurteilung kommt. Doch häufig ist für eine Einstellung oder einen Freispruch eine professionelle Strafverteidigung notwendig, insbesondere dann, wenn aufgrund einer falschen Anschuldigung wegen Kindesmisshandlung eine Verurteilung droht.
Auch das Ermittlungsverfahren an sich und eine mögliche Hauptverhandlung sind schwierige Vorgänge für alle Beteiligten. Gerade bei Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch werden falsche Verdächtigungen nicht immer absichtlich erhoben. Betroffene Kinder können auch durch Erwachsene instrumentalisiert oder falsch verstanden werden. Viele erleben falsche Erinnerungen, sogenannte „False Memories“. Genau das kann für die Beschuldigten schwerwiegende Folgen haben. Die vermeintlichen Opfer oder Zeugen können sich durch eine falsche Verdächtigung zudem strafbar machen.
Sie werden einer Straftat beschuldigt oder benötigen rechtliche Unterstützung? Unsere spezialisierten Strafverteidiger sind jederzeit für Sie erreichbar. Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Strafprozessen, auch im Zusammenhang mit der falschen Anschuldigung wegen Kindesmisshandlung, verfügen wir über die nötige Expertise, um in Ihrem Fall eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. So erzielen wir das bestmögliche Ergebnis für Sie. Neben einer effektiven Verteidigung ist uns Diskretion besonders wichtig, um Ihre Reputation zu schützen. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch!
Wichtig: Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet ist ausschließlich der Begriff „Falsche Verdächtigung“ korrekt. In diesem Artikel verwenden wir jedoch die Begriffe „Falsche Verdächtigung“, „Falsche Anschuldigung“ und „Falsche Beschuldigung“ absichtlich synonym, da sie umgangssprachlich oft gesucht werden und das Thema häufig breiter gefasst ist als der spezifische Tatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit direkt an uns.
Wann liegt Kindesmisshandlung vor?
Kindesmisshandlung meint rechtlich gesehen die Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB). Dies ist nicht zu verwechseln mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern (§§ 174, 176 StGB), auch wenn die Tatbestände umgangssprachlich oft synonym verwendet werden.
Kindesmisshandlung ist eine spezielle Form der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB). Strafbar ist demnach eine Körperverletzung, die von einer Aufsichtsperson gegenüber einem Schutzbefohlenen ausgeübt wird. Schutzbefohlene sind neben Minderjährigen auch wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Personen, beispielsweise behinderte oder alte Menschen.
Anders als bei einer einfachen Körperverletzung stehen bei einer Kindesmisshandlung “Opfer” und “Täter” zwingend in einem besonderen Verhältnis zueinander. Die Strafe (Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und bis zu zehn Jahren) kann daher auch höher ausfallen als bei einer einfachen Körperverletzung (Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Eine Misshandlung ist aber nicht identisch mit der Körperverletzung, sondern etwas weiter gefasst. Neben der körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigungen sind auch böswillige Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen erfasst.
Wie kommt es zu einer falschen Anschuldigung wegen Kindesmisshandlung?
Insbesondere bei Sexualstraftaten und der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen ist immer wieder auch die falsche Verdächtigung ein Thema. Die Gründe, wie es zu solchen Verdächtigungen kommt, können ganz unterschiedlich sein. Besonders Kinder können jedoch unter Umständen anfälliger für unwahre Behauptungen sein, da sie sich noch in der Entwicklung befinden und die Konsequenzen eines strafrechtlich relevanten Vorwurfs nicht kennen.
Zum einen könnte es sich damit erklären lassen, dass nahestehende Personen eines vermeintlichen Opfers Anzeichen oder Aussagen des Kindes falsch verstehen oder überinterpretieren. So kommt auch Jutta Elz im 26. Band der Publikation der Kriminologischen Zentralstelle (KRIMZ) zu dem Schluss, dass gerade Anzeigen von Dritten (nicht durch die Betroffenen selbst) sich mit erhöhter Wahrscheinlichkeit als falsche Verdächtigungen herausstellen. Nicht selten äußerten die vermeintlich Betroffenen in den untersuchten Fällen konkrete Erlebnisse, die nicht der Realität entsprachen. Es kann in vielen Fällen vor allem auch darum gehen, sich selbst aus einer unangenehmen Situation zu befreien, anstatt eine andere Person zu belasten oder ihr zu widersprechen.
Immer wieder kommt es auch zu Fällen, in denen Kinder und Jugendliche von Elternteilen oder anderen nahestehenden Personen instrumentalisiert werden, um zum Beispiel das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Dabei kann es bei Kindern auch zu falschen Erinnerungen kommen, wenn bestimmte Geschehnisse ihnen gegenüber geschildert werden. Auch fragwürdige Medienformate, die häufig durch Teenager konsumiert werden, können dabei eine Rolle spielen.
Wie gefährlich sind falsche Erinnerungen?
Insbesondere Kinder sind anfällig für das Entstehen von falschen Erinnerungen. Diese “False Memories” beruhen nicht auf wahren Erlebnissen, sondern werden durch das Gehirn nur als solche gespeichert. Dieses Thema wird kontrovers diskutiert und ist auch über die juristischen Kreise hinaus bekannt.
Falsche Erinnerungen können nicht nur dann entstehen, wenn Erwachsene aktiv versuchen, ein Kind in einem familien- oder strafrechtlichen Streit als Zeuge zu gewinnen. So können neben den Eltern auch Opferschutzorganisationen oder Ermittlungsbehörden durch suggestive Befragungen falsche Erinnerungen auslösen. Aber auch dann, wenn Kinder und Jugendliche bewusst falsche Aussagen machen, um die Erwartungen eines Elternteils oder einer anderen Person zu erfüllen, kann es zu einer falschen Verdächtigung kommen.
Sind falsche Anschuldigungen strafbar?
Wer jemanden zu Unrecht einer Straftat beschuldigt, kann sich dadurch strafbar machen. Hierzu muss die handelnde Person die Absicht verfolgen, ein behördliches Verfahren einzuleiten oder weiterzuführen. In diesem Fall kann eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) vorliegen. Dafür muss die falsche Verdächtigung einer Behörde, einem Amtsträger oder der Öffentlichkeit zugehen und vorsätzlich begangen werden. Für eine solche Tat droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
So können sich Beschuldigte bei einer falschen Anschuldigung wegen Kindesmisshandlung wehren
Wer Betroffener einer falschen Verdächtigung ist, hat verschiedene Möglichkeiten, sich gegen diese zur Wehr zu setzen:
Zum einen kann Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) gestellt werden.
Zum anderen gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, gegen einen solchen Vorwurf vorzugehen. Eine Möglichkeit ist eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Die unterzeichnete Unterlassungserklärung dient dazu, weitere Anschuldigungen zu verhindern. Bei Zuwiderhandeln droht dann eine entsprechende Strafe. Auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld können gegebenenfalls durch ein Gericht zugesprochen werden.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie eine Verteidigung oder anderweitige juristische Unterstützung wünschen. Mit der nötigen Professionalität und Diskretion vertreten unsere erfahrenen Anwälte Sie in Ihrem individuellen Fall.
Verhaltenstipps für Beschuldigte bei einem falschen Vorwurf
Darüber hinaus gilt, dass Beschuldigte eine falsche Anschuldigung wegen Kindesmisshandlung gegen sich selbstverständlich ernst nehmen sollten und müssen. Die Tatsache allein, dass es sich um einen falschen Vorwurf handelt, wird Sie im Zweifel nicht vor weiteren Ermittlungen oder einer Hauptverhandlung bewahren. Leider wären Sie nicht der Erste, der aufgrund eines Fehlurteils fälschlich bestraft wird.
Insbesondere wenn Sie unschuldig sind, ist es nachvollziehbar, dass Sie dies auch den Ermittlungsbehörden ohne zu zögern verdeutlichen möchten. Wir raten jedoch dringend davon ab. Machen Sie in keinem Fall eine Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Auch als Unschuldiger können Sie sich durch eine Aussage selbst belasten und zu Ihrer Verurteilung beitragen. Beschuldigte kennen die Aktenlage nicht und sind mit Strafprozessen in der Regel auch nicht vertraut. Machen Sie daher in jedem Fall zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und verlangen Sie einen Anwalt. Notieren Sie im besten Fall unsere Kontaktdaten, um unsere Kanzlei jederzeit erreichen zu können.
Sie werden verdächtigt oder benötigen juristische Hilfe? Erfahren Sie von einem Vorwurf gegen sich, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger kontaktieren. Unsere spezialisierte Kanzlei im Strafrecht berät und unterstützt Sie mit jahrelanger Erfahrung und Feingefühl. Dabei ist uns Diskretion besonders wichtig, um Sie vor negativen Auswirkungen der Falschbeschuldigung zu schützen.
Im besten Fall können wir durch ein frühzeitiges Eingreifen in das Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erzielen. Zudem können wir rechtliche Schritte gegen die Gegenseite einleiten und Sie im Rahmen einer Nebenklage vertreten. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
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