Leon Kruse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Leon Kruse, Fachanwalt für Strafrecht, Partner der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg

Leon Kruse studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin und am Hastings College of the Law der University of California in San Francisco. Nach dem Referendariat am Kammergericht trat er 2016 zunächst als angestellter Rechtsanwalt in die Sozietät ein und wurde später Partner.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist er in anspruchsvollen und häufig öffentlich beachteten Strafverfahren tätig. Zu seinen Mandaten zählen unter anderem der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes im „Block“-Komplex, der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord im „Rolling Stones“-Verfahren und die Hamburger Finanzbeamtin im politisch brisanten „Warburg/Cum-Ex“-Verfahren.

„Niemand muss sich zum Vorwurf einer Straftat äußern. Doch ob Schweigen dem Mandanten wirklich hilft, will gut überlegt sein.“

in ZEIT VERBRECHEN
vom 22.4.2022
Leon Kruse

Spezialisiert ist Leon Kruse auf Vorwürfe im Sexualstrafrecht, insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Öffentlich bekannt ist seine Verteidigung nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Arnsberg und seine Verteidigung in einem international länderübergreifenden Sexualstrafrechtsverfahren in Köln und Helsinki mit einer Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen.

Gemeinsam mit seinen Partnern Johann Schwenn und Dr. Yves Georg führte er eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Wiederaufnahmevorschrift des § 362 Nr. 5 StPO, die das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 2023 für nichtig erklärt hat.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Medizinstrafrecht. Mediale Aufmerksamkeit erhielt die Freispruchs-Verteidigung eines bayerischen Chefarztes und Klinikleiters gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und seine Tätigkeit in einem Schwurgerichtsverfahren gegen einen Arzt nach zweimaliger Befassung des Bundesverfassungsgerichts. Zudem war er Dozent für die Verteidigung im Medizinstrafrecht an der Universität Hamburg.

Leon Kruse wurde in den Jahren 2025 und 2026 im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ in den Kategorien Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ausgezeichnet. DIE WELT und DIE ZEIT würdigten ihn als „renommierten Strafverteidiger“. Gemeinsam mit Dr. Yves Georg hat er in einer Sonderserie des Podcasts „ZEIT Verbrechen“ zentrale Begriffe des Strafprozesses erläutert. Auch andere überregionale Medien wie „DER SPIEGEL“ greifen regelmäßig auf seine Expertise im Strafrecht zurück.

Seinen wissenschaftlichen Beitrag „Wie objektiv darf es sein? – Skizze einer modifizierten Sachverständigenauswahl im Ermittlungsverfahren“ in der Festschrift für Johann Schwenn finden Sie hier.