Leon Kruse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Leon Kruse, Fachanwalt für Strafrecht, Partner der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg

Leon Kruse studierte Rechtswissenschaft an der Berliner Humboldt-Universität, der Freien Universität Berlin und am Hastings College of the Law der University of California in San Francisco. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Berliner Kammergericht mit Stationen in einem spezialisierten Strafrechtsbüro, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Kanzlei CMS, eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen ist Kruse der Sozietät zunächst als angestellter Rechtsanwalt und dann als Partner beigetreten. Leon Kruse ist Fachanwalt für Strafrecht.

„Niemand muss sich zum Vorwurf einer Straftat äußern. Doch ob Schweigen dem Mandanten wirklich hilft, will gut überlegt sein.“

in ZEIT VERBRECHEN
vom 22.4.2022
Leon Kruse

Leon Kruse verteidigt in anspruchsvollen Strafverfahren, zuletzt in einem Schwurgerichtsverfahren gegen einen Arzt nach zweimaliger Befassung des Bundesverfassungsgerichts, im Verfahren gegen die Hauptbelastungszeugin in der Sache Metzelder oder in rechtlich komplexen „Cum-ex“-Verfahren. Er ist Dozent für die Verteidigung im Medizinstrafrecht an der Universität Hamburg.

Seinen Beitrag „Wie objektiv darf es sein? – Skizze einer modifizierten Sachverständigenauswahl im Ermittlungsverfahren –“, in: Kruse/Georg/Rückert, Verteidigung. Festschrift für Johann Schwenn, 2024, S. 259 bis 265, finden Sie hier.