Philosophie

Im Gerichtsaal sollte ein moderater Ton herrschen. Das heißt aber nicht, dass der Verteidiger dem Gericht in gebückter Haltung begegnen darf. Das Gesetz verlangt vom Verteidiger, dass er seine Kritik an Gericht und Staatsanwaltschaft so vorbringt, dass die Botschaft auch ankommt. Wir reden nicht schlecht über Richter und Staatsanwälte, aber was nicht in Ordnung ist, sagen wir ihnen ins Gesicht.

Wir verlassen uns weder auf das „Gute im Staatsanwalt“ noch setzen wir auf einen „Schmusekurs“ mit dem Gericht. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen. Das erfordert Rechtskenntnis, Fleiß, strategisches Denken und Entschlossenheit.

Konflikt ist der „normative Normalfall“ der Verteidigung, Konsens die Ausnahme.

Zeugen der Verteidigung –
25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen
Johann Schwenn

Dem Konzept unserer aus drei Partnern bestehenden Verteidigerkanzlei entsprechend wird jedes einzelne Mandat durch einen der Partner betreut, während alle strategischen und taktischen Entscheidungen bei unseren täglichen Besprechungen intern zumindest zu zweit, in der Regel aber zu dritt beraten werden. So profitiert jeder unserer Mandanten – unabhängig davon, welcher Partner das Mandat bearbeitet – von Erfahrung, Wissen, Kreativität und Geschick aller drei Partner und damit von der Schlagkraft unserer ganzen Sozietät.