Wirtschaftsstrafrecht

Schwenn Kruse Georg Wirtschaftsstrafrecht

Wir verteidigen Unternehmer, Freiberufler, Angestellte, Politiker und Beamte in allen Verfahrensabschnitten bis hin zur Revision.

Bei der Verteidigung in einer Wirtschaftsstrafsache muss sich der Rechtsanwalt immer fragen, ob er dazu beiträgt, die späteren Feststellungen auf ein breiteres Fundament zu stellen, oder ob er sich darauf besinnt, dass der Beschuldigte und sein Verteidiger nicht der Aufklärungspflicht unterliegen. Geht er so vor, ergibt sich auch die Antwort auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit kooperativer Mitwirkung an der Aufklärung. 

„Der Mandant muss wissen, was er will, der Verteidiger ihm sagen, was erreichbar ist.“

Zeugen der Verteidigung – 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen.
Johann Schwenn

Eine erfolgreiche Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren erfordert daher sowohl rechtliche Expertise als auch Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, daneben taktisches und strategisches Geschick sowie das erforderliche Gespür für die Nöte des Gerichts in Umfangsverfahren und deren Nutzbarmachung für die Verteidigung. Auch dort gilt allerdings die Regel: Konflikt ist der „normative Normalfall“ der Verteidigung, Konsens die Ausnahme. Mit Bettelei gewinnt man auch in Wirtschaftsstrafverfahren nichts. 

In Wirtschaftsstrafsachen stützt sich das Gericht regelmäßig vor allem auf Urkunden oder deren elektronisch gespeicherte Entsprechungen, etwa E-Mails und Telekommunikationsprotokolle. Das Schwergewicht der Verteidigung liegt deshalb oftmals bei der Auseinandersetzung mit dem Beweiswert der Urkunden und sonstigen Beweismittel und vor allem im materiellen Recht. Auch weil es für diese Bewertung einer Hauptverhandlung nicht zwingend bedarf, können wir in Wirtschaftsstrafsachen besonders effektiv auf eine möglichst frühzeitige Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hinwirken.

Rechtsratgeber.