Falsche Beschuldigung einer Straftat

Gerade bei Sexualstraftaten steht immer wieder der Vorwurf im Raum, eine große Anzahl an vermeintlichen Opfern würde sich die vorgeworfenen Taten nur ausdenken. Doch stimmt das? Fakt ist: Beschuldigte werden häufig zu Unrecht einer Straftat verdächtigt. 

Was für die beschuldigte Person schwerwiegende Folgen haben (z. B. zu einer Verurteilung führen) kann, hat meist auch für vermeintliche Opfer oder Zeugen Konsequenzen: Das wissentlich falsche Verdächtigen einer anderen Person ist eine Straftat, bei der auch eine Freiheitsstrafe drohen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie über die falsche Beschuldigung wissen müssen und wie häufig diese tatsächlich vorkommen.

Sie werden zu Unrecht einer Straftat verdächtigt? Unsere spezialisierten Strafverteidiger sind jederzeit für Sie erreichbar. Durch unsere jahrelange Erfahrung in vielen Fällen, auch jener der Falschbeschuldigung, verfügen wir über die nötige Expertise, um in Ihrem Fall eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. So erzielen wir das bestmögliche Ergebnis für Sie. Neben einer effektiven Verteidigung ist Diskretion besonders wichtig, um Ihre Reputation in jedem Fall zu schützen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!

Wichtig: Aus juristischer Sicht ist nur der Ausdruck “Falsche Verdächtigung” korrekt. In diesem Artikel verwenden wir die Begriffe “Falsche Verdächtigung” und “Falsche Beschuldigung” jedoch bewusst synonym, da umgangssprachlich aktiv nach ihnen gesucht wird und das Thema häufig weiter gefasst ist als der Tatbestand der falschen Verdächtigung in § 164 StGB. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit direkt an uns.

Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung

Von einer falschen Verdächtigung spricht man immer dann, wenn jemand zu Unrecht einer Straftat beschuldigt wird. Das ist zumeist dann der Fall, wenn eine Anzeige gegen einen eigentlich Unschuldigen erstattet oder gegenüber einer amtlichen Stelle eine wahrheitswidrige Behauptung geäußert wird.

Eine falsche Verdächtigung ist gegenüber einer Behörde, einem anderen Amtsträger oder der Öffentlichkeit gemäß § 164 StGB strafbar. Eine Strafbarkeit setzt allerdings voraus, dass die Person wider besseren Wissens oder vorsätzlich handelt. Sie muss sich darüber im Klaren sein, dass die Verdächtigung falsch ist und der Beschuldigte damit einer rechtlichen Gefahr ausgesetzt wird. Zudem muss die Absicht bestehen, dass dadurch ein behördliches Verfahren durch die Verdächtigung eingeleitet oder fortgeführt wird. 

Für eine falsche Verdächtigung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen (zum Beispiel im Rahmen von § 31 BtMG oder § 46b StGB). 

Folgen für Betroffene einer falschen Beschuldigung

Nicht nur für den falsch Beschuldigten kann eine falsche Beschuldigung schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Auch die vermeintlichen Opfer oder Zeugen, die sich durch eine wahrheitswidrige Aussage strafbar machen, riskieren rechtliche Folgen:

  • Ermittlungsverfahren: Im Zweifel kann es zu Ermittlungen gegen das angebliche Opfer oder den vermeintlichen Zeugen kommen. Betroffene müssen sich dann auch Vernehmungen, Durchsuchungen der Wohnung, Beschlagnahmungen und im schlimmsten Fall einer Untersuchungshaft stellen. 
  • Reputationsverlust: Im Rahmen von Ermittlungen stehen auch das Ansehen, die eigene Karriere und das soziale Umfeld des vermeintlichen Opfers oder des Zeugen auf dem Spiel.  
  • Psychische Belastung: Das Verfahren kann zu psychischen Folgen bei den Betroffenen führen (z. B. Depression, Angstzustände). Die Lebensqualität der Betroffenen leidet häufig darunter. 
  • Finanzielle Belastung: Auch der finanzielle Aspekt spielt eine Rolle. Betroffene benötigen einen Rechtsbeistand und müssen möglicherweise Gerichtskosten tragen (etwa wenn sie sich gegen die Vorwürfe wehren möchten).
  • Verurteilung: Auch wenn eine professionelle Strafverteidigung eine Verurteilung möglicherweise verhindern kann, gibt es auch gegenteilige Fälle, bei denen eine Geld- oder Freiheitsstrafe im Raum steht. Eine Verurteilung hat schwerwiegende Folgen für das eigene Leben und die beruflichen Aussichten (z. B. Eintrag ins Führungszeugnis).

Sexualstrafrecht: Wie häufig sind Falschbeschuldigungen?

Insbesondere im Sexualstrafrecht wird häufig von falschen Verdächtigungen gesprochen. In der gesellschaftlichen Debatte gibt es dabei immer wieder die Behauptung, vermeintliche Opfer würden sich die Vorwürfe nur ausdenken, um Rache an Ex-Partnern zu nehmen oder allgemeine Aufmerksamkeit zu erlangen. Diese Meinung stützen prominente Beispiele, in denen die Vorwürfe tatsächlich unzutreffend waren.

Und auch eine besonders hohe Quote an Freisprüchen bei Sexualdelikten scheint die Vermutung zu bestätigen. Zur Wahrscheinlichkeit von Freisprüchen im Sexualstrafrecht haben wir bereits einen eigenen Beitrag verfasst. Doch was ist dran an der Behauptung, falsche Beschuldigungen im Sexualstrafrecht seien besonders häufig oder sogar die Mehrheit?

Die Realität ist, dass schon durch eine schwierige Beweislage eine Verurteilung wegen Sexualdelikten scheitern kann. Häufig kommt es zu Aussage gegen Aussage-Konstellationen, bei denen es dann auf die Glaubwürdigkeit der beiden Parteien ankommt. Beweise wie unbeteiligte Zeugen oder medizinisch belegte Spuren sind im Sexualstrafrecht die Seltenheit.

Studien der Kriminologischen Zentralstelle (KRIMZ 2021, Band 26) belegen, dass Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten keine Seltenheit sind. In Untersuchungen wurden 7,4 % der Vorwürfe wegen Sexualdelikten bereits durch die Polizei als unwahr eingestuft, in 4,8 % der Fälle wurde wegen falscher Verdächtigung gegen die vermeintlichen Opfer (nun Beschuldigte) auch strafrechtlich ermittelt. Eine andere Studie kommt zum Ergebnis, dass die Zahl der falschen Beschuldigungen bei 19,6 % liegt. Dies entspricht nahezu jedem 5. Fall, bei denen eine Falschbeschuldigung angenommen wurde.

Insgesamt geht die Wissenschaft von Falschbeschuldigungen zwischen 2 und 25 % aus. Die Ungenauigkeit der Zahl ist ebenfalls auf die typische Aussage gegen Aussage-Konstellation im Sexualstrafrecht zurückzuführen.

Wie können sich Betroffene gegen eine unberechtigte Strafanzeige wehren?

Erfahrungsgemäß kann es nicht nur im Sexualstrafrecht, sondern bei allen Deliktstypen zu falschen Verdächtigungen kommen. Das müssen Betroffene auch nicht auf sich sitzen lassen. Es gibt verschiedene Wege, sich gegen eine falsche Beschuldigung zu wehren.

Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung

Zunächst haben Betroffene die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Beschuldigungen vorzugehen. Ein erster Schritt ist meist eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird die Unterlassungserklärung nicht freiwillig unterzeichnet, kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt oder Unterlassungsklage erhoben werden.

Neben der Unterlassung weiterer Beschuldigungen besteht dann auch Anspruch auf Widerruf in gleichberechtigter Weise. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Zeitung, die eine Titelseite gedruckt hatte, ebenso auf der Titelseite einen Widerruf der Behauptung drucken müsste. 

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Werden fälschlicherweise Ermittlungen aufgenommen oder kommt es sogar zu einem Gerichtsverfahren, sollten Sie sich um einen Strafverteidiger bemühen, um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erwirken. Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren, um sich professionell im Strafverfahren unterstützen zu lassen und unter Umständen frühzeitig eine Einstellung zu erreichen, bevor es zu einer Anklage kommt. Die entstehenden Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit können von der Gegenseite ersetzt werden (§ 469 StPO). Außerdem steht Ihnen im Zweifel Schmerzensgeld für erlittene immaterielle Schäden zu.

Anzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede

Darüber hinaus können Betroffene auch eine Gegenanzeige erstatten, entweder wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder wegen übler Nachrede (§ 186 StGB). Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Verfahren und vertreten Sie bei einer etwaigen Nebenklage. Zögern Sie nicht, uns auch in diesem Fall zu kontaktieren.

In jedem Fall sollten Sie sich bei einem Vorwurf gegen Sie schnellstmöglich an unsere erfahrene Kanzlei im Strafrecht wenden, insbesondere wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden. In den meisten Fällen kann nur durch eine professionelle Rechtsberatung und rechtliche Betreuung sichergestellt werden, dass das Unrecht, was Ihnen widerfährt, auch von den Ermittlungsbehörden erkannt wird. 

Gemeinsam erreichen wir im besten Fall die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch und leiten – sofern gewünscht – rechtliche Schritte gegen die Gegenseite ein. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.