Alles, was Strafrecht ist.

Wir sind Strafverteidiger.

Wir arbeiten als Anwälte bundesweit im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere im Sexualstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht. Außerdem sind wir auf Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen spezialisiert.

Unsere Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Hamburger Speicherstadt. Zudem sind wir mit einer Dependance in Berlin vertreten. Wir verteidigen bundesweit.

Siegel
Johann Schwenn, Gründer der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Johann Schwenn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Leon Kruse, Partner der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Leon Kruse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Yves Georg, Partner der Anwaltskanzlei Schwenn Kruse Georg
Dr. Yves Georg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

„Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen.“

DIE ZEIT, 31.7.2014
Johann Schwenn

Shortcuts

Strafverteidiger Philosophie
Philosophie
Strafrecht Rechtsgebiete
Rechtsgebiete
Anwalt Strafrecht Kosten
Kosten
Strafrecht Beschuldigtenanhörung
Beschuldigtenanhörung
Strafrecht Revision
Revision
Strafrecht Presse
Presse
Kanzlei Schwenn Kruse Georg Konferenzraum

Wir schaffen Recht.

Ein Strafverfahren ohne Verteidiger überfordert den Beschuldigten. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Kanzlei für Strafrecht mandatiert wird.

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Team

Rechtschaffen.

Schon der bloße Verdacht, jemand habe das Recht eines anderen auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, macht ihn in den Augen der Öffentlichkeit zum Täter. Bei keinem anderen Straftatbestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär.  

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Sexualdelikte

Mehr Strafrecht.

Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. 

Presse.

SPIEGEL-Bericht zu Cum-Ex-Ermittlungen: Landgericht weist Anklage gegen Hamburger Finanzbeamtin zurück

Im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hat das Landgericht Bonn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine von unserem Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg verteidigte Hamburger Finanzbeamtin abgelehnt. Das Gericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht.

Zuvor hatte Leon Kruse bereits im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Ermittlungen kritisch eingeordnet und betont, dass die zugrunde liegende Entscheidung der Finanzbehörde vertretbar gewesen sei.

Hier lesen Sie unseren Beitrag zur Veröffentlichung


„Eiskeller-Mord“: Berichterstattung bei SPIEGEL TV

In seiner Sendung vom 03.03.2025 berichtet SPIEGEL TV (ab Minute 13:10) über den „Eiskeller-Mord“ und spricht hierzu auch mit unserem Partner Dr. Yves Georg. In dem Indizienprozess um den Tod von Hanna W. hat das Landgericht Traunstein den Angeklagten Sebastian T. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Ein Fehlurteil, wie die Dokumentation anschaulich zeigt.

Hier finden Sie unseren Beitrag zur Sendung


Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ (!) ist verfassungswidrig.

Auf unsere Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) entschieden, dass § 362 Nr. 5 StPO n. F. sowohl mit dem Doppelverfolgungsverbot als auch mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig ist.

Entschiedener hätte der Zweite Senat die Grundrechtsverletzungen des Gesetzes nicht herausstellen können. Mit deutlichen Worten hat er klargemacht, dass Freigesprochene auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht mit einem neuen Verfahren überzogen werden dürfen.

Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Ihr lag eine erneute Anklage unseres Mandanten im Fall der 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann zugrunde.

Ratgeber.

Cum-Ex-Ermittlungen: Landgericht weist Anklage gegen Hamburger Finanzbeamtin zurück

Im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hat das Landgericht Bonn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine von unserem Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg verteidigte Hamburger Finanzbeamtin abgelehnt. Das Gericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Zuvor hatte Leon Kruse bereits im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Ermittlungen kritisch eingeordnet und betont,…

Mehr erfahren Cum-Ex-Ermittlungen: Landgericht weist Anklage gegen Hamburger Finanzbeamtin zurück

Mitarbeiterbefragungen im Rahmen einer Internal Investigation

Unternehmen müssen bei Verdacht auf Compliance-Verstöße, Korruption oder Untreue häufig interne Untersuchungen durchführen. Der zentrale Bestandteil solcher Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. In keiner anderen Phase entstehen so viele potenziell belastende Informationen.  Gleichzeitig sind sich viele Beteiligte der strafrechtlichen Tragweite ihrer Aussagen nicht bewusst. Ohne gezielte Steuerung kann aus Aufklärung schnell eine Selbstbelastung werden. Warum sind Mitarbeiterinterviews…

Mehr erfahren Mitarbeiterbefragungen im Rahmen einer Internal Investigation

Strafverteidigung für Ärzte bei Abrechnungsbetrug: Strategie im Ermittlungsverfahren 

Einer der häufigsten strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen Ärzte lautet „Abrechnungsbetrug“. Solche Anschuldigungen richten sich zum einen gegen niedergelassene Vertragsärzte, zum anderen auch gegen Ärzte, die in medizinischen Versorgungszentren oder Krankenhäusern tätig sind. Die Ermittlungen werden aufgrund der üblichen Prüfmechanismen im Gesundheitswesen eingeleitet, wobei immer häufiger anonyme Hinweise die Ursache für die Aufnahme einer genaueren Untersuchung…

Mehr erfahren Strafverteidigung für Ärzte bei Abrechnungsbetrug: Strategie im Ermittlungsverfahren 

Aussageverweigerung im Sexualstrafrecht: So schützen Sie sich vor Fehlern

Im Sexualstrafrecht steht häufig Aussage gegen Aussage. Viele Beschuldigte fragen sich nach einer Vorladung, ob sie aussagen müssen oder besser schweigen sollten. Eine unüberlegte Einlassung kann im Ermittlungsverfahren kaum korrigiert werden. Wir erklären Ihnen, warum das Recht auf Aussageverweigerung im Sexualstrafrecht oft der wichtigste erste Verteidigungsschritt ist. Muss ich im Sexualstrafrecht aussagen oder darf ich schweigen? Beschuldigte…

Mehr erfahren Aussageverweigerung im Sexualstrafrecht: So schützen Sie sich vor Fehlern