Alles, was Strafrecht ist.

Wir sind Strafverteidiger.

Wir arbeiten als Anwälte bundesweit im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere im Sexualstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht. Außerdem sind wir auf Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen spezialisiert.

Unsere Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Hamburger Speicherstadt. Zudem sind wir mit einer Dependance in Berlin vertreten. Wir verteidigen bundesweit.

Siegel
Johann Schwenn, Gründer der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Johann Schwenn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Leon Kruse, Partner der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Leon Kruse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Yves Georg, Partner der Anwaltskanzlei Schwenn Kruse Georg
Dr. Yves Georg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

„Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen.“

DIE ZEIT, 31.7.2014
Johann Schwenn

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Kanzlei Schwenn Kruse Georg Konferenzraum

Wir schaffen Recht.

Ein Strafverfahren ohne Verteidiger überfordert den Beschuldigten. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Kanzlei für Strafrecht mandatiert wird.

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Team

Rechtschaffen.

Schon der bloße Verdacht, jemand habe das Recht eines anderen auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, macht ihn in den Augen der Öffentlichkeit zum Täter. Bei keinem anderen Straftatbestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär.  

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Sexualdelikte

Mehr Strafrecht.

Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. 

Presse.

Das ABC des Verbrechens

Ab dem heutigen 1. August werden unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg im DIE ZEIT-Podcast „Verbrechen“ mit Anne Kunze einen Monat lang täglich in 5- bis 10-minütigen Podcast-Folgen jeweils über einen Begriff aus dem Strafrecht sprechen – von A wie „Anfangsverdacht“ bis Z wie „Zeuge“. Konzipiert sind die Folgen nicht als theoretisch-wissenschaftliche Enzyklopädie, sondern als abwechslungsreicher – und zwischen allem Ernst bisweilen auch humoristischer – Austausch zweier Verteidiger mit einer Kriminalreporterin, bei dem die tägliche Verteidigerpraxis im Vordergrund stehen wird. Neben den rechtlichen und justizpraktischen Fragen werden auch die mit ihnen zusammenhängenden psychologischen, soziologischen und philosophischen Aspekte nicht zu kurz kommen, etwa wenn es um die „Motive“ für Straftaten, um den „Charakter“ von Beschuldigten und deren Verteidigern oder um Wesen, Zweck und praktische Bedeutung von „Schuld“ und „Strafe“ geht.

Abrufbar sind die Folgen unter https://www.zeit.de/serie/verbrechen und überall sonst, wo es Podcasts gibt.


Festschrift für Johann Schwenn

Die Festschrift für unseren Partner Johann Schwenn heißt „Verteidigung“ – und ist ab sofort bei der Nomos Verlagsgesellschaft erhältlich. Mit ihrem Titel wollen die Herausgeber – unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg, sowie Sabine Rückert (DIE ZEIT) – das Leben des Ausnahmeverteidigers Johann Schwenn auf seinen Begriff bringen. Zwischen dessen 75. Geburtstag und seinem 50. „Bühnenjubiläum“ würdigen ihn Weggefährten aus Anwaltschaft, Strafjustiz, Wissenschaft, Rechtsmedizin und forensischer Psychiatrie, und auch ein Mandant, mit Beiträgen ganz unterschiedlicher Couleur, vom ehrenvollen Gruß (und sogar einer Liebesbekundung!) über Anekdotisches, Historisches und Philosophisches bis hin zu wissenschaftlichen Abhandlungen über Theorie und Praxis des Strafprozesses.

Hier auf unserer Homepage finden Sie das Vorwort über das Verteidigerleben des Jubilars sowie die Beiträge von Leon Kruse zur Sachverständigenauswahl und von Dr. Yves Georg zu „MeToo“ und „Aussage gegen Aussage“ in der Revision.


Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ (!) ist verfassungswidrig.

Auf unsere Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) entschieden, dass § 362 Nr. 5 StPO n. F. sowohl mit dem Doppelverfolgungsverbot als auch mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig ist.

Entschiedener hätte der Zweite Senat die Grundrechtsverletzungen des Gesetzes nicht herausstellen können. Mit deutlichen Worten hat er klargemacht, dass Freigesprochene auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht mit einem neuen Verfahren überzogen werden dürfen.

Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Ihr lag eine erneute Anklage unseres Mandanten im Fall der 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann zugrunde.

An dieser Stelle möchte ich ein großes Lob aussprechen :
Herr Kruse ist ein nennenswert guter Jurist.

Anne Marie Centiny
Google Rezension

Die Kanzlei Schwenn Kruse Georg Rechtsanwälte ist eine renommierte Sozietät. Die Strafverteidiger zeichnen sich durch ihre Erfahrung, ihr Wissen, ihre Durchsetzungskraft und ihre Verlässlichkeit aus.
Mit bestem Gewissen empfehle ich die Anwälte meinen Freuden und Bekannten weiter.

Marcel „Doc House“ Offermann
Auszug Google Rezension

Ratgeber.

Beschlussfassung bei Ausschluss der Öffentlichkeit

Küchenpsychologie ist auch dem Revisionsverfahren nicht fremd. Namentlich gilt das angesichts von Urteilsgründen des Revisionsgerichts, die geeignet sind, den Revisionsverteidiger in einer geradezu bipolaren Gemütslage zurückzulassen:So verhält es sich auch mit dem Urteil des 5. Strafsenats des BGH vom 28.2.2024 – 5 StR 413/23. Die Entscheidung hebt ein Urteil des Landgerichts Bremen in einer Sexualstrafsache auf, in…

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Vernehmung durch die Polizei: Grundlagen, Ablauf, Tipps

Die Vernehmung durch die Polizei ist ein zentraler Bestandteil vieler Ermittlungsverfahren. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im deutschen Strafprozessrecht fest verankert und bieten dem Verdächtigen diverse Schutzrechte, darunter das Schweigerecht und die Möglichkeit, jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen. Eine polizeiliche Vernehmung liegt vor, wenn der vernehmende Polizist dem Beschuldigten in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser…

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„Menschenunwürdig“? Forensik Ochsenzoll in der Kritik

Die forensische Psychiatrie Hamburg-Ochsenzoll steht aufgrund des Falls Christoph Miebach massiv in der Kritik. Der 23-Jährige wurde vor über sechs Jahren, im Alter von 17 Jahren aufgrund seiner psychischen Erkrankung und begangener Straftaten im Maßregelvollzug untergebracht. Laut seiner Familie und medizinischen Gutachtern ist sein Gesundheitszustand durch die jahrelange, sedierende Medikamentenbehandlung und Isolation von der Außenwelt…

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Politiker-Beleidigungen: „Man sollte Gauland vom Vogelschiss sprechen lassen“

Anlässlich der Debatte um das „Schwachkopf“-Meme gegen Robert Habeck hat unser Partner Dr. Yves Georg mit Maximilian Beer von der Berliner Zeitung über den Stellenwert der Meinungsfreiheit gesprochen.Er erläutert seine Einschätzung, dass die Meinungsfreiheit als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ systematisch unterbewertet wird . Sei es bei der strafrechtlichen Ahndung von „Z“-Symbol und „From the…

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