Alles, was Strafrecht ist.
Wir sind Strafverteidiger.
Wir arbeiten als Anwälte bundesweit im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere im Sexualstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht. Außerdem sind wir auf Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen spezialisiert.
Unsere Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Hamburger Speicherstadt. Zudem sind wir mit einer Dependance in Berlin vertreten. Wir verteidigen bundesweit.
„Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen.“
DIE ZEIT, 31.7.2014Johann Schwenn
Presse.
Das ABC des Verbrechens
Ab dem heutigen 1. August werden unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg im DIE ZEIT-Podcast „Verbrechen“ mit Anne Kunze einen Monat lang täglich in 5- bis 10-minütigen Podcast-Folgen jeweils über einen Begriff aus dem Strafrecht sprechen – von A wie „Anfangsverdacht“ bis Z wie „Zeuge“. Konzipiert sind die Folgen nicht als theoretisch-wissenschaftliche Enzyklopädie, sondern als abwechslungsreicher – und zwischen allem Ernst bisweilen auch humoristischer – Austausch zweier Verteidiger mit einer Kriminalreporterin, bei dem die tägliche Verteidigerpraxis im Vordergrund stehen wird. Neben den rechtlichen und justizpraktischen Fragen werden auch die mit ihnen zusammenhängenden psychologischen, soziologischen und philosophischen Aspekte nicht zu kurz kommen, etwa wenn es um die „Motive“ für Straftaten, um den „Charakter“ von Beschuldigten und deren Verteidigern oder um Wesen, Zweck und praktische Bedeutung von „Schuld“ und „Strafe“ geht.
Abrufbar sind die Folgen unter https://www.zeit.de/serie/verbrechen und überall sonst, wo es Podcasts gibt.
Festschrift für Johann Schwenn
Die Festschrift für unseren Partner Johann Schwenn heißt „Verteidigung“ – und ist ab sofort bei der Nomos Verlagsgesellschaft erhältlich. Mit ihrem Titel wollen die Herausgeber – unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg, sowie Sabine Rückert (DIE ZEIT) – das Leben des Ausnahmeverteidigers Johann Schwenn auf seinen Begriff bringen. Zwischen dessen 75. Geburtstag und seinem 50. „Bühnenjubiläum“ würdigen ihn Weggefährten aus Anwaltschaft, Strafjustiz, Wissenschaft, Rechtsmedizin und forensischer Psychiatrie, und auch ein Mandant, mit Beiträgen ganz unterschiedlicher Couleur, vom ehrenvollen Gruß (und sogar einer Liebesbekundung!) über Anekdotisches, Historisches und Philosophisches bis hin zu wissenschaftlichen Abhandlungen über Theorie und Praxis des Strafprozesses.
Hier auf unserer Homepage finden Sie das Vorwort über das Verteidigerleben des Jubilars sowie die Beiträge von Leon Kruse zur Sachverständigenauswahl und von Dr. Yves Georg zu „MeToo“ und „Aussage gegen Aussage“ in der Revision.
Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig
Das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ (!) ist verfassungswidrig.
Auf unsere Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) entschieden, dass § 362 Nr. 5 StPO n. F. sowohl mit dem Doppelverfolgungsverbot als auch mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig ist.
Entschiedener hätte der Zweite Senat die Grundrechtsverletzungen des Gesetzes nicht herausstellen können. Mit deutlichen Worten hat er klargemacht, dass Freigesprochene auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht mit einem neuen Verfahren überzogen werden dürfen.
Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Ihr lag eine erneute Anklage unseres Mandanten im Fall der 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann zugrunde.
Ratgeber.
„Reine Ideologie“ – MeToo-Anwalt kritisiert Grüne Jugend wegen Aussagen über Gelbhaar
„Wer ideologischen Unsinn einfordert, schadet dem Feminismus. – Feminismus, verstanden als ausnahmslose und vorbehaltlose Gleichstellung von Frauen und Männern, verdient den Einsatz jedes Vernünftigen, der diese Haltung auch im eigenen Alltag leben muss. Manche tun das, viele leider noch nicht. Sie wird man gewiss nicht damit gewinnen, dass auch das erkennbare Hereinfallen auf erfundene Bezichtigungen zum…
Mehr erfahren „Reine Ideologie“ – MeToo-Anwalt kritisiert Grüne Jugend wegen Aussagen über Gelbhaar
Sind die unwahren Vorwürfe gegen Gelbhaar strafbar?
Die Bündnis 90/Die Grünen Berlin-Bezirksabgeordnete Shirin Kreße soll gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg unter falschem Namen eidesstattliche Versicherungen mit erfundenen und unwahren Vorwürfen gegen den Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) abgegeben haben. Bei der medialen Berichterstattung darüber gerät in strafrechtlicher Hinsicht manches durcheinander. Auf Legal Tribune Online (LTO) analysiert unser Partner Dr. Yves Georg die…
Mehr erfahren Sind die unwahren Vorwürfe gegen Gelbhaar strafbar?
Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualstrafprozessen: die Nullhypothese
Aussagepsychologische Gutachten, die die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen bewerten, gelten in Strafprozessen als wichtige Beweismittel. Wenngleich ihnen eine hohe Fehlerhaftigkeit anhaftet, stehen sie häufig im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Im Sexualstrafrecht gibt es häufig sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen die Aussage der mutmaßlich betroffenen Person gegen die des oder der bestreitenden Beschuldigten steht. In dieser Konstellation, in der die…
Mehr erfahren Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualstrafprozessen: die Nullhypothese
Beschlussfassung bei Ausschluss der Öffentlichkeit
Küchenpsychologie ist auch dem Revisionsverfahren nicht fremd. Namentlich gilt das angesichts von Urteilsgründen des Revisionsgerichts, die geeignet sind, den Revisionsverteidiger in einer geradezu bipolaren Gemütslage zurückzulassen:So verhält es sich auch mit dem Urteil des 5. Strafsenats des BGH vom 28.2.2024 – 5 StR 413/23. Die Entscheidung hebt ein Urteil des Landgerichts Bremen in einer Sexualstrafsache auf, in…
Mehr erfahren Beschlussfassung bei Ausschluss der Öffentlichkeit