Alles, was Strafrecht ist.
Wir sind Strafverteidiger.
Wir arbeiten als Anwälte bundesweit im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere im Sexualstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sowie im Medizinstrafrecht. Außerdem sind wir auf Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen spezialisiert.
Unsere Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Hamburger Speicherstadt. Zudem sind wir mit einer Dependance in Berlin vertreten. Wir verteidigen bundesweit.
„Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen.“
DIE ZEIT, 31.7.2014Johann Schwenn
Presse.
Das ABC des Verbrechens
Ab dem heutigen 1. August werden unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg im DIE ZEIT-Podcast „Verbrechen“ mit Anne Kunze einen Monat lang täglich in 5- bis 10-minütigen Podcast-Folgen jeweils über einen Begriff aus dem Strafrecht sprechen – von A wie „Anfangsverdacht“ bis Z wie „Zeuge“. Konzipiert sind die Folgen nicht als theoretisch-wissenschaftliche Enzyklopädie, sondern als abwechslungsreicher – und zwischen allem Ernst bisweilen auch humoristischer – Austausch zweier Verteidiger mit einer Kriminalreporterin, bei dem die tägliche Verteidigerpraxis im Vordergrund stehen wird. Neben den rechtlichen und justizpraktischen Fragen werden auch die mit ihnen zusammenhängenden psychologischen, soziologischen und philosophischen Aspekte nicht zu kurz kommen, etwa wenn es um die „Motive“ für Straftaten, um den „Charakter“ von Beschuldigten und deren Verteidigern oder um Wesen, Zweck und praktische Bedeutung von „Schuld“ und „Strafe“ geht.
Abrufbar sind die Folgen unter https://www.zeit.de/serie/verbrechen und überall sonst, wo es Podcasts gibt.
Festschrift für Johann Schwenn
Die Festschrift für unseren Partner Johann Schwenn heißt „Verteidigung“ – und ist ab sofort bei der Nomos Verlagsgesellschaft erhältlich. Mit ihrem Titel wollen die Herausgeber – unsere Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg, sowie Sabine Rückert (DIE ZEIT) – das Leben des Ausnahmeverteidigers Johann Schwenn auf seinen Begriff bringen. Zwischen dessen 75. Geburtstag und seinem 50. „Bühnenjubiläum“ würdigen ihn Weggefährten aus Anwaltschaft, Strafjustiz, Wissenschaft, Rechtsmedizin und forensischer Psychiatrie, und auch ein Mandant, mit Beiträgen ganz unterschiedlicher Couleur, vom ehrenvollen Gruß (und sogar einer Liebesbekundung!) über Anekdotisches, Historisches und Philosophisches bis hin zu wissenschaftlichen Abhandlungen über Theorie und Praxis des Strafprozesses.
Hier auf unserer Homepage finden Sie das Vorwort über das Verteidigerleben des Jubilars sowie die Beiträge von Leon Kruse zur Sachverständigenauswahl und von Dr. Yves Georg zu „MeToo“ und „Aussage gegen Aussage“ in der Revision.
Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig
Das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ (!) ist verfassungswidrig.
Auf unsere Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) entschieden, dass § 362 Nr. 5 StPO n. F. sowohl mit dem Doppelverfolgungsverbot als auch mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig ist.
Entschiedener hätte der Zweite Senat die Grundrechtsverletzungen des Gesetzes nicht herausstellen können. Mit deutlichen Worten hat er klargemacht, dass Freigesprochene auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht mit einem neuen Verfahren überzogen werden dürfen.
Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Ihr lag eine erneute Anklage unseres Mandanten im Fall der 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann zugrunde.
Ratgeber.
Berufsrechtliche Konsequenzen bei Sexualdelikten
Für jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Das heißt, solange kein Strafgericht diese Person wegen einer Straftat verurteilt hat, ist sie unschuldig. Allerdings hat gerade bei Sexualdelikten die Berichterstattung in den Medien zugenommen und nicht erst seit zahlreichen öffentlichen Skandalen ist die Öffentlichkeit für Sexualdelikte sensibilisiert. Die Tatverdächtigen stehen daher…
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Zu Unrecht verurteilt – Gründe und Folgen von Fehlurteilen
Auch deutsche Gerichte sind nicht unfehlbar. So verwundert es nicht, dass es auch in Strafprozessen zu Fehlurteilen kommen kann. Das kann schwere Folgen für die Psyche und das gesamte Leben der Betroffenen haben. Vor allem wenn Menschen zu Unrecht wegen schweren Straftaten, wie etwa Sexualdelikten oder Kapitalstraftaten, zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Kommt es zu einem Fehlurteil, kann…
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Der „Eiskeller“-Mord von Aschau
„Es ist schlicht eine Sauerei, einen Zeugen spekulieren zu lassen, wie ein möglicher Täter – für den man diesen Zeugen angeblich ja gar nicht hält – vorgegangen sein könnte. … Das ist kein Täterwissen, sondern – Entschuldigung – jeder Schwachkopf kann sich das ausdenken. … Dieses Verfahren wird weder uns noch die Strafjustiz ruhen lassen,…
Keine Hinweispflicht auf besondere Schuldschwere
Mit Beschluss vom 11.09.2024 (3 StR 109/24) hat der BGH entschieden, dass § 265 StPO den Tatrichter nicht verpflichtet, auf die mögliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB) hinzuweisen.Unser Partner Dr. Yves Georg bespricht die Entscheidung in der aktuellen Ausgabe der NStZ kritisch: Zwar legt der 3. Strafsenat § 265 StPO zu…
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