Alles, was Strafrecht ist.

Wir sind Strafverteidiger – spezialisiert auf komplexe Strafverfahren.

Schwenn Kruse Georg Rechtsanwälte ist eine auf Strafverteidigung spezialisierte Sozietät. Wir verteidigen Mandanten bundesweit im gesamten Strafrecht, insbesondere im Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Medizinstrafrecht. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen.

Drei Partner – eine gemeinsame Verteidigungsstrategie.

Jedes Mandat wird von einem unserer Partner persönlich geführt und fortlaufend im Kreis der Sozietät beraten. Unsere Mandanten profitieren so von der gebündelten strafrechtlichen Erfahrung, dem Wissen, der strategischen Stärke und damit von der Schlagkraft unserer gesamten Sozietät.

Siegel
Johann Schwenn, Gründer der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Johann Schwenn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Leon Kruse, Partner der Anwaltskanzlei für Strafrecht Schwenn Kruse Georg
Leon Kruse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Yves Georg, Partner der Anwaltskanzlei Schwenn Kruse Georg
Dr. Yves Georg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisiert auf anspruchsvolle und sensible Verfahren – besonders im Sexualstrafrecht.

Wir übernehmen ausgewählte Mandate in rechtlich und tatsächlich komplexen Strafverfahren – von frühen Ermittlungsstadien bis zur Hauptverhandlung, Revision und Wiederaufnahme. Im Sexualstrafrecht verteidigen wir in besonders sensiblen und existenzgefährdenden Verfahren. Unser Ziel ist es, Verfahren möglichst früh und diskret zu beenden – durch eine Einstellung im Ermittlungsverfahren. Wo dies nicht gelingt, verteidigen wir unsere Mandanten mit Nachdruck – und wenn erforderlich auch mit der gebotenen Konfrontation – in Hauptverhandlung, Revision und Wiederaufnahme.

Erfahrung in bedeutenden Verfahren.

Unsere Anwälte sind in einer Reihe öffentlich bekannter Strafverfahren tätig. Dazu gehörten zuletzt etwa der „Eiskeller“-Prozess, das „Warburg/Cum-Ex“-Verfahren, der „Block“-Komplex und der Lübecker „Sexsomnia“-Prozess. Besondere Beachtung fanden zudem die Verteidigung von Jörg Kachelmann gegen den unwahren Vorwurf der Vergewaltigung, ferner Wiederaufnahmen in den Fällen Adolf S. und Bernhard M., Witte, Becker und Gill sowie die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die vereinfachte Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener in Mordverfahren (§ 362 Nr. 5 StPO) vor dem Bundesverfassungsgericht.


„Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen.“

DIE ZEIT, 31.7.2014
Johann Schwenn

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Kanzlei Schwenn Kruse Georg Konferenzraum

Wir schaffen Recht.

Ein Strafverfahren ohne Verteidiger überfordert den Beschuldigten. Das beste erreichbare Ergebnis ist umso wahrscheinlicher, je früher eine Kanzlei für Strafrecht mandatiert wird.

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Team

Rechtschaffen.

Schon der bloße Verdacht, jemand habe das Recht eines anderen auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt, macht ihn in den Augen der Öffentlichkeit zum Täter. Bei keinem anderen Straftatbestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär.  

Kanzlei Schwenn Kruse Georg Sexualdelikte

Mehr Strafrecht.

Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. 

Anerkennung in Fachwelt und Medien.

Unsere Anwälte veröffentlichen regelmäßig in strafrechtlichen Fachzeitschriften wie der „Neuen Zeitschrift für Strafrecht“ (NStZ) und dem „Strafverteidiger“ (StV). Außerdem äußern sie sich als Experten in überregionalen Medien, etwa in der „ARD“, beim „ZDF“, in der „ZEIT“, in der „Süddeutschen Zeitung“, im „SPIEGEL“, in der „WELT“, in der „Berliner Zeitung“, bei „The Pioneer“ und in den Kriminal-Podcasts der „ZEIT“ und der „Süddeutschen Zeitung“.

In gängigen Anwaltsrankings wurde unsere Sozietät wiederholt als eine der führenden Kanzleien im Strafrecht ausgezeichnet, etwa von „Best Lawyers“, vom „Handelsblatt“ oder von der „WirtschaftsWoche“.

Presse.

ZEIT-Kommentar zum Fall Fernandes/Ulmen: Dr. Yves Georg analysiert Strafbarkeit nach geltendem Recht

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen von Collien Monica Fernandes gegen Christian Ulmen hat unser Partner Dr. Yves Georg in der Wochenzeitung DIE ZEIT die aktuelle Rechtslage eingeordnet. Er legt dar, dass die Vorwürfe bereits nach geltendem Recht strafbar sein könnten.

Dr. Georg sieht die Debatte um ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“ kritisch, warnt vor politischem Aktionismus und mahnt eine Rückkehr zu juristischer Präzision an.

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SPIEGEL-Bericht zu Cum-Ex-Ermittlungen: Landgericht weist Anklage gegen Hamburger Finanzbeamtin zurück

Im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hat das Landgericht Bonn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine von unserem Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg verteidigte Hamburger Finanzbeamtin abgelehnt. Das Gericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht.

Zuvor hatte Leon Kruse bereits im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Ermittlungen kritisch eingeordnet und betont, dass die zugrunde liegende Entscheidung der Finanzbehörde vertretbar gewesen sei.

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„Eiskeller-Mord“: Berichterstattung bei SPIEGEL TV

In seiner Sendung vom 03.03.2025 berichtet SPIEGEL TV (ab Minute 13:10) über den „Eiskeller-Mord“ und spricht hierzu auch mit unserem Partner Dr. Yves Georg. In dem Indizienprozess um den Tod von Hanna W. hat das Landgericht Traunstein den Angeklagten Sebastian T. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Ein Fehlurteil, wie die Dokumentation anschaulich zeigt.

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Ratgeber.

„Digitale Gewalt“: Dr. Yves Georg in DIE ZEIT über den Fall Fernandes/Ulmen

Die Berichterstattung über die Vorwürfe von Collien Monica Fernandes gegen ihren geschiedenen Ehemann Christian Ulmen hat eine hitzige Debatte über sogenannte „Strafbarkeitslücken“ im digitalen Raum entfacht. Sogar die Bundesjustizministerin kündigte als Reaktion bereits ein neues „Digitales Gewaltschutzgesetz“ an. In…

Mehr erfahren „Digitale Gewalt“: Dr. Yves Georg in DIE ZEIT über den Fall Fernandes/Ulmen

Mitarbeiterbefragungen im Rahmen einer Internal Investigation

Unternehmen müssen bei Verdacht auf Compliance-Verstöße, Korruption oder Untreue häufig interne Untersuchungen durchführen. Der zentrale Bestandteil solcher Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. In keiner anderen Phase entstehen so viele potenziell belastende Informationen.  Gleichzeitig sind sich viele Beteiligte der strafrechtlichen Tragweite ihrer…

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