
Für jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Das heißt, solange kein Strafgericht diese Person wegen einer Straftat verurteilt hat, ist sie unschuldig. Allerdings hat gerade bei Sexualdelikten die Berichterstattung in den Medien zugenommen und nicht erst seit zahlreichen öffentlichen Skandalen ist die Öffentlichkeit für Sexualdelikte sensibilisiert. Die Tatverdächtigen stehen daher… Weiter »