Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht, weil Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird?
Als Strafverteidiger sind wir u.a. auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und unterstützen Sie, wenn Ihnen z.B. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Wir stehen von Beginn eines Ermittlungsverfahrens an Ihrer Seite und kümmern uns als erfahrene Rechtsanwälte in diesem Bereich darum, dass das Strafverfahren gegen Sie eingestellt wird bzw. den bestmöglichen Ausgang für Sie nimmt.
Denn als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht wissen wir: Allein der Verdacht einer Sexualstraftat wiegt schwer. Effiziente Verteidigung ist deswegen gerade hier enorm wichtig.
Was ist das Sexualstrafrecht?
Das Sexualstrafrecht umfasst unterschiedliche Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), die sich gegen die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einer Person richten – ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, ob männlich oder weiblich.
Straftaten aus dem Sexualstrafrecht sind dabei nicht auf Taten beschränkt, die mit Geschlechtsverkehr verbunden sind. Auch sexualisiertes Verhalten (z.B. Grapschen) oder sexuelle Handlungen (Masturbation in der Öffentlichkeit etc.) können strafrechtlich relevant werden.
Vor einigen Jahren wurde das Sexualstrafrecht umfangreich reformiert, teilweise wurden neue Straftatbestände eingeführt, v.a. die sog. sexuelle Belästigung. Seitdem ist die Grenze zur Strafbarkeit bei sexualisiertem Verhalten teils deutlich gesunken.
Strafverteidiger im Sexualstrafrecht: Wird Ihnen eine Sexualstraftat zur Last gelegt, unterstützen wir Sie!
Als Anwälte für Sexualstrafrecht bzw. Strafverteidiger im Sexualstrafrecht sind wir immer Ansprechpartner für Sie, wenn Ihnen eine Sexualstraftat zur Last gelegt wird. Sie können sich immer an uns wenden, egal wie schwer der Vorwurf ist und unabhängig davon, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht.
Häufige Straftaten, bei denen wir als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht unterstützen, sind u.a. diese:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) – unerwünschte sexuelle Handlungen oder Aufforderungen, die die sexuelle Selbstbestimmung einer Person beeinträchtigen (z.B. „Grapschen“)
- Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) – sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Anwendung von Gewalt/durch Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
- Vergewaltigung (§ 177 StGB) – ein sexueller Akt gegen den Willen einer Person, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist.
- Sexueller Übergriff (§ 177 StGB) – unerwünschte sexuelle Handlungen, die keine Vergewaltigung sind, aber dennoch gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person erfolgen.
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) – jede sexuelle Handlung an oder vor einem Kind, die dessen sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB) – der Besitz, die Herstellung oder Verbreitung bzw. der Erwerb von kinderpornografischem Material, online und offline.
- Zwangsprostitution (§ 232a StGB) – Prostitution, bei der Menschen gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden.
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) – Verletzung des Intimbereichs durch heimliches Anfertigen von Bildaufnahmen, z.B. „Upskirting“ und „Downblousing“
Strafen für Sexualstraftaten
Für Sexualstraftaten können die Strafen sehr unterschiedlich ausfallen, falls es zu einer Verurteilung kommt.
Grundsätzlich sind auch im Sexualstrafrecht Geld- und Freiheitsstrafen möglich. So kann eine „einfache“ sexuelle Belästigung mit einer Geldstrafe bestraft werden, eine Vergewaltigung beispielsweise aber auch durchaus mit mehreren Jahren Freiheitsentzug/Haft.
Anwalt für Sexualstrafrecht: beim Vorwurf einer Sexualstraftat nicht zögern!
Immer wenn eine Straftat im Raum steht, entsteht die Frage: Ist ein Strafverteidiger wirklich notwendig? Ist es nicht möglich, sich allein zu verteidigen, vor allem wenn der Vorwurf unbegründet ist?
Ja, ein Strafverteidiger ist in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren immer notwendig, auch wenn der Tatvorwurf unbegründet ist. Das gilt vor allem, wenn Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen wird. Denn allein der Verdacht einer Sexualstraftat – und eine Verurteilung umso mehr! – kann nicht nur rechtliche, sondern auch schwerwiegende soziale Folgen haben.
Insofern sollten Sie gerade in einer solchen Situation unbedingt die Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Anspruch nehmen, der die notwendige Erfahrung in diesem Bereich hat und für Sie einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe erreichen kann!
FAQ: Die fünf häufigsten Fragen, die einem Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht gestellt werden
Als Anwalt für Sexualstrafrecht bekommt man häufig sehr ähnliche Fragen gestellt. Deswegen beantworten wir Ihnen hier fünf wichtige Fragen:
1. Was soll ich tun, wenn gegen mich ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat eingeleitet wurde?
Sie sollten einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren und ihm alle notwendigen Informationen mitteilen. So kann er eine umfassende Verteidigungsstrategie entwickeln.
2. Welche Konsequenzen kann eine Verurteilung im Sexualstrafrecht haben?
Eine Verurteilung im Sexualstrafrecht kann je nach Tatbestand zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Es kann gegebenenfalls zu mehreren Jahren Freiheitsentzug kommen. Darüber hinaus sind jedoch auch die schwerwiegenden sozialen Folgen einer Verurteilung zu beachten. Insbesondere eine Verurteilung im Bereich des Sexualstrafrechts verursacht oft eine immense Stigmatisierung des vermeintlichen Täters.
3. Wie kann ein Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht mich unterstützen?
Ein Anwalt für Sexualstrafrecht kümmert sich von Beginn an darum, z.B. Beweise sorgfältig zu prüfen, Zeugenaussagen zu analysieren und mögliche Verfahrensfehler zu finden.
All das dient u.a. dazu, Ihre Rechte im Strafverfahren zu wahren. Denn auch im Sexualstrafrecht gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Außerdem haben Sie auch im Sexualstrafrecht ein Recht auf ein faires Verfahren. Nicht zuletzt kann ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
4. Welche Rechte habe ich im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter?
Als Beschuldigter haben Sie unter anderem das Recht auf einen Rechtsbeistand, also die Unterstützung durch einen Anwalt. Daneben haben Sie noch weitere Rechte: Sie müssen sich z.B. nicht durch eine Aussage selbst belasten (Aussageverweigerungsrecht).
Als Ihre Strafverteidiger klären wir Sie über Ihre Rechte umfassend auf und stellen sicher, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden.
5. Wie kann ich mich gegen falsche Anschuldigungen verteidigen?
Vor allem, wenn Sie zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt werden, ist es wichtig, schnell zu handeln: nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Strafverteidiger im Sexualstrafrecht auf, damit er Ihnen aktiv helfen kann, Beweise für Ihre Unschuld zu sammeln und eine robuste Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um Ihre Unschuld zu beweisen.
Sie brauchen einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht?
Wir sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger für Sexualstrafrecht – und das seit vielen Jahren. Wir kennen die Gesetze, wir kennen die Rechtsprechung, wir wissen wie Strafverfahren wegen Vergewaltigung, Kinderpornografie etc. ablaufen.
Deswegen sind wir genau die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie nicht einen beliebigen Anwalt für Strafrecht suchen, sondern speziell einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht.