Was macht ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht?

Im Sexualstrafrecht greifen Beschuldigte bestenfalls auf erfahrene und spezialisierte Strafverteidiger zurück. Der Grund: Allein der Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben, kann schwerwiegende Folgen für die Reputation und das soziale sowie berufliche Leben mit sich bringen. Zudem wird bei Ermittlungen zu Sexualdelikten meist tief im eigenen Privatleben gegraben, was zu einer großen psychischen Belastung führen kann. 

Hinzu kommt, dass die Materie des Sexualstrafrechts komplex ist und sich von vielen anderen Bereichen des Strafrechts unterscheidet. Ein Strafverteidiger muss daher nicht nur über tiefgreifendes Wissen im Sexualstrafrecht verfügen, sondern auch mit der nötigen Diskretion, Professionalität und Fingerspitzengefühl gegenüber Mandanten arbeiten. Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung in Sexualdelikten spezialisiert und betreut bundesweit erfolgreich Mandanten vor Gericht sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dabei unterliegen wir selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht und bieten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit, um unsere Mandanten bestmöglich vor einer medialen Vorverurteilung zu schützen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns so früh wie möglich für eine effektive Verteidigung in Ihrem Fall.

Was bedeutet Strafverteidigung?

Der Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten. Er unterstützt den Beschuldigten juristisch während eines laufenden Strafverfahrens und begleitet ihn bei allen Prozessschritten – von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Verurteilung oder dem Freispruch. Strafverteidiger setzen sich aktiv für die Rechte von Beschuldigten ein und können einen erheblichen Einfluss auf das Strafverfahren haben. Sie sind neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht das dritte, unabhängige Organ in der Rechtspflege und den beiden übrigen Organen gleichgestellt, wobei jedem dieser Organe andere Rechte und Pflichten zukommen. 

Im deutschen Strafverfahren hat jeder Beschuldigte das Recht, einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen (§ 137 StPO). Dieses Recht steht ihm während des gesamten Verfahrens zu. 

Beispiel: Wer ohne Verteidigung zu einer Vernehmung erscheint, hat auch während dieser das Recht, jederzeit einen Anwalt zu verlangen. In diesem Fall ist die Vernehmung sofort zu unterbrechen, bis der Verteidiger des Beschuldigten eingetroffen ist. Der Beschuldigte darf dadurch weder Nachteile erfahren, noch darf ihm die Möglichkeit, einen Verteidiger zu kontaktieren, verweigert werden.

In Strafsachen vor dem Strafrichter ist es dem Beschuldigten häufig freigestellt, ob dieser einen Verteidiger engagieren möchte, während in den meisten anderen Strafverfahren ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Die Tätigkeit eines Strafverteidigers, welcher für den Beschuldigten tätig wird, ist dann sogar verpflichtend (§ 140 StPO). 

Beschuldigte dürfen bis zu 3 Strafverteidiger für ein Verfahren mandatieren. Im Zweifel kommen zu dieser Zahl noch Pflichtverteidiger hinzu, wenn das Gericht diese anordnet. Hat der Beschuldigte gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern oder Betreuungspersonen), haben auch diese das Recht, ihrerseits Verteidiger zu benennen, wobei die Gesamtzahl von drei Verteidigern nicht überschritten werden darf.

Gut zu wissen: Strafverteidiger sind in der Regel Rechtsanwälte, die im Strafrecht tätig sind. Sie werden auch als Volljuristen bezeichnet, da sie ein Studium der Rechtswissenschaften (umgangssprachlich meist Jura genannt) mit 2 erfolgreich bestandenen Staatsexamen abgeschlossen haben. Nach dem universitären Teil, der mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen wird, absolvieren die angehenden Juristen ein 2-jähriges Referendariat und schreiben im Anschluss das 2. Staatsexamen. Erst hiernach darf man sich Volljurist nennen und, sobald von der Rechtsanwaltskammer zugelassen, als Rechtsanwalt und Strafverteidiger praktizieren. Selten sind auch Hochschullehrer, in Ausnahmefällen sogar Steuerberater als Verteidiger tätig.

Welche Aufgaben hat ein Strafverteidiger?

Ein Strafverfahren konfrontiert die Beteiligten mit Gesetzen, rechtlichen Positionen und verfahrensrechtlichen Begriffen. Das zu durchblicken, erscheint für viele Betroffene nahezu unmöglich – insbesondere wenn sie zum ersten Mal mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Nicht nur die Vorschriften zur eigentlichen Straftat, sondern auch das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und der Prozessbeteiligten sind in verschiedenen Gesetzbüchern umfassend und detailliert geregelt. Strafverteidiger haben daher vor allem die Aufgabe, ihre Mandanten in diesem komplexen Prozess zu begleiten, auf alle weiteren Schritte vorzubereiten und sie zu möglichen Prozessstrategien zu beraten. Zudem achten Strafverteidiger darauf, dass das Verfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft, insbesondere dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden und sich alle Beteiligten an die Regeln halten.

Strafverteidiger wissen durch ihre Ausbildung und Erfahrung, wie ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren ablaufen muss. Wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht prozessuale oder inhaltliche Fehler begehen, können Strafverteidiger diese nicht nur schnell erkennen, sondern auch sofort rügen. Damit wird vermieden, dass sie zu Nachteilen für den Beschuldigten führen. Außerdem können Strafverteidiger Argumente für einen Freispruch oder ein milderes Urteil für Angeklagte anführen. Verteidiger sind dabei immer dem Interesse des Mandanten verpflichtet und versuchen alles, um das beste Ergebnis für diese zu erzielen. 

Häufig haben Strafverteidiger mehr Rechte als Beschuldigte selbst. Beispielsweise ist es für sie einfacher, Akteneinsicht zu beantragen und damit einen Einblick in das laufende Ermittlungsverfahren zu erlangen. Daraus ergibt sich für sie ein genaues Bild des Verfahrens, mit dessen Hilfe sie dann eine Verteidigungsstrategie erarbeiten können. Durch dieses Wissen können sie beispielsweise beurteilen, wann eine Aussage bei der Polizei sinnvoll erscheint und wann Beschuldigte besser schweigen sollten, wie die Beweislage ist, welche Beweise widerlegbar sind und welches Prozessergebnis realistisch und erfolgversprechend verfolgbar ist. 

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung?

Viele Menschen haben bereits einmal von den Begriffen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger gehört. Der Unterschied ist ihnen jedoch meist nicht ganz klar. Die meisten Beschuldigten lassen sich auf freiwilliger Basis vor Gericht anwaltlich vertreten. Sie suchen sich selbst den Verteidiger ihres Vertrauens aus und mandatieren ihn für einen laufenden Prozess. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Fall der Wahlverteidigung – auch dann, wenn die Strafprozessordnung eine Verteidigung notwendigerweise vorschreibt (sogenannte notwendige Verteidigung). Hat der Beschuldigte vor Prozessbeginn noch keinen Verteidiger mandatiert, so ist ihm eine angemessene Frist dazu einzuräumen. 

Handelt es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung, aber der Beschuldigte benennt keinen Verteidiger, wird ein solcher vom Gericht bestellt. Dieser Pflichtverteidiger wird dann für den Beschuldigten tätig, auch wenn dieser dies vielleicht gar nicht möchte. In der Regel haben die bestellten Pflichtverteidiger „Bereitschaftsdienst“. Sie müssen nicht notwendigerweise im Strafrecht spezialisiert sein, können aber vom Beschuldigten selbst vorgeschlagen werden. Es ist daher stets zu raten, sich selbst um einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger zu bemühen. 

Straftaten im Sexualstrafrecht

Im Sexualtrafrecht gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, wegen derer Sie verurteilt werden können. Bei allen gibt es eine Strafandrohung, die nicht unterschätzt werden sollte – eine Geldstrafe ist in vielen Fällen ausgeschlossen. 

Folgende Straftaten sind von besonderer Relevanz: 

Warum braucht es einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualdelikte?

Nicht jeder Anwalt ist ein spezialisierter Strafverteidiger. Auch wenn alle Volljuristen das Strafrecht in ihrem Studium behandelt haben, beschäftigt sich nur ein Bruchteil von ihnen tatsächlich im Alltag mit den Entwicklungen des Strafrechts und verhandelt Straftaten vor Gericht. Ein noch geringerer Anteil ist explizit spezialisiert auf Sexualdelikte.


Für Betroffene ist es wichtig, einen Verteidiger zu finden, der mit sexualstrafrechtlichen Fällen bestens vertraut ist. Ein Strafverfahren ist an sich bereits ein komplexer Prozess mit vielen Regelungen, der für Laien schwierig zu durchschauen ist. Hinzu kommen die Straftatbestände betreffend Sexualdelikte, deren Inhalt und Auslegung es zu durchdringen gilt. Das ist nicht nur für Betroffene eine Herausforderung, sondern auch für Anwälte und Strafverteidiger, die keine Erfahrung mit dem Sexualstrafrecht haben. In der Ausbildung wird dieser Bereich mit seinen Besonderheiten vielfach ausgespart.

Erfahrene Strafverteidiger im Sexualstrafrecht können schnell die richtigen Anhaltspunkte, Verteidigungsansätze oder auch Rechtfertigungsgründe erkennen, die den Beschuldigten entlasten oder sogar zu einem Freispruch führen können.

Auch wenn Beschuldigte die ihnen vorgeworfenen Straftaten nachweisbar begangen haben, gilt es im Strafprozess, zu einer angemessenen Strafe zu kommen. Dabei kommt es auf die Rekonstruktion des Tathergangs, die Argumentation, die Beweislage oder die Verteidigungsstrategien im Prozess an, die je nach Ausgestaltung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Bei einem Prozess im Sexualstrafrecht drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen noch weitere Folgen für die eigene Reputation, das soziale Umfeld, die Karriere und das gesamte eigene Leben sowie die Zukunftsaussichten. Um dies nicht zu gefährden, können Beschuldigte einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualdelikte mandatieren, der sich mit den vorgeworfenen Straftaten und dem Vorgehen auskennt und über die nötige Expertise und Diskretion verfügt. 

Tipps vom Anwalt: Wie verhalte ich mich richtig?

Einer Straftat beschuldigt zu werden, geht an den meisten Menschen nicht spurlos vorbei. Viele geraten in Panik oder werden zumindest unruhig. Hinzu kommt die Ratlosigkeit, wie mit der Situation am besten umzugehen ist. Es kann daher nicht oft genug gesagt werden: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen, die am Ende möglicherweise zur eigenen Verurteilung beitragen können. Machen Sie auch keine unüberlegte Aussage bei der Polizei. Verständlicherweise möchten Sie sich rechtfertigen, um Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. In der Regel belasten sich Beschuldigte damit jedoch nur und tragen durch eine unbedachte Aussage bei der Polizei zur eigenen Verurteilung bei. Eine Vorladung bei der Polizei sollten Sie daher in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung wahrnehmen. Kontaktieren Sie stattdessen einen erfahrenen Strafverteidiger, mit dem Sie die Lage besprechen können.

Sind Sie bereits bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft auf eine Vorladung gefolgt, machen Sie keine weiteren Aussagen. Es ist ihr gutes Recht zu schweigen. Nutzen Sie es und machen Sie keine Angaben, auch keine, die Sie Ihrer Meinung nach entlasten könnten.

Auf der anderen Seite erleben wir es auch, dass Beschuldigte die Vorwürfe gegen Sie nicht ernst nehmen oder gar abtun in dem Glauben, diese würden sich von allein auflösen. Gerade wer sich unschuldig fühlt, neigt dazu zu denken, die Polizei werde schon merken, dass man unschuldig ist. Auch das ist leider ein Irrglaube. Gerade wenn keine maßgeblichen Beweise vorliegen, gibt es häufig auch keine, die Sie als Beschuldigten entlasten könnten. So ist der Ausgang eines Verfahrens im Sexualstrafrecht höchst ungewiss. Nehmen Sie die Vorwürfe ernst, denn es drohen langjährige Freiheitsstrafen und ein erheblicher Schaden für das eigene Leben. Kontaktieren Sie in jedem Fall einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger, der Sie im weiteren Verlauf unterstützen kann. 

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, raten wir Ihnen dazu, nicht lange zu zögern und schnellstmöglich einen geeigneten Strafverteidiger zu kontaktieren. Wer bis zur Anklage wartet, verliert wertvolle Zeit, in der ein aufwändiges und kostspieliges Gerichtsverfahren unter Umständen durch einen erfahrenen Anwalt verhindert werden könnte.

Ist es noch nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen, jedoch haben Sie eine entsprechende Befürchtung, kann es ebenfalls sinnvoll sein, einen Strafverteidiger auf seiner Seite zu haben. Anhaltspunkte dafür sind insbesondere: 

  • Sie sind sich unsicher und möchten Detailfragen und das weitere Vorgehen rechtlich abklären lassen, um ein Verfahren zu verhindern, 
  • Sie haben Angst Fehler zu machen und dadurch die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zu ziehen, 
  • Bei der vermeintlichen Tat handelt es sich um eine unübersichtliche Situation, ggf. mit vielen Zeugen, die unterschiedliche Angaben machen. 

Werden Sie einer Sexualstraftat beschuldigt, sollten Sie sich in jedem Fall und schnellstmöglich an einen Strafverteidiger wenden. Weil es bei Sexualdelikten meist an stichhaltigen Beweisen mangelt, sind die Aussagen der vermeintlichen Opfer und Beschuldigten von großer Bedeutung. Betroffene sollten sich daher keine Fehler erlauben, die zum eigenen Nachteil werden können. Der Mangel an Beweisen kann zudem eine gute Grundlage für die Verteidigung sein, denn für Beschuldigte gilt im Zweifel die Unschuldsvermutung.

Die schwierige Beweislage macht solche Strafverfahren jedoch gleichzeitig auch schwer abzusehen, der Ausgang ist meist ungewiss. Daher ist eine gute Vorbereitung von höchster Priorität. Diese erlangen Sie nur durch Zeit, die Sie einem guten Strafverteidiger durch frühzeitige Kontaktaufnahme einräumen können. Im Sexualstrafrecht ist also mehr als anderswo geboten, nicht zu zögern, sondern bei einem Vorwurf direkt einen spezialisierten Verteidiger aufzusuchen.

Kontaktieren Sie jederzeit gerne unsere Kanzlei, wenn Sie offene Fragen haben oder beschuldigt werden. Als Experten im Sexualstrafrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Strafverfahren und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses. Dabei ist es uns ein Anliegen, nicht nur das beste Ergebnis in Ihrem Prozess zu erzielen, sondern auch Ihr Privatleben möglichst vor einer öffentlichen Vorverurteilung zu schützen.