Das Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren so viel öffentliche Aufmerksamkeit genossen wie das Wirtschaftsstrafrecht. In der Berichterstattung findet häufig eine gesellschaftliche „Vorverurteilung“ von Beschuldigten statt, die die öffentliche Meinung und das Gerichtsverfahren beeinflussen können.

Durch unsere jahrelange Erfahrung und Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind wir uns der Gefahr solcher Medienpräsenz stets bewusst. Unsere Aufgabe ist es daher, unsere Mandanten vor zu viel Öffentlichkeit zu schützen und mit höchster Diskretion anwaltlich zu vertreten. Kommen Sie für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit auf uns zu.

Was bedeutet Wirtschaftsstrafrecht?

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist nicht abschließend definiert, sondern umfasst alle Delikte, die eine Verbindung zu Wirtschaftstätigkeiten aufweisen und im Rahmen von unternehmerischen Handlungen relevant werden.

Dementsprechend gibt es auch kein eigenes Gesetz zum Wirtschaftsstrafrecht. Straftaten können sich nicht nur aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben, sondern auch aus einer großen Anzahl an relevanten Nebengesetzen

Darüber hinaus wurden von staatlicher Seite in den vergangenen Jahren immer mehr Pflichten und Präventionsmaßnahmen eingeführt, die Wirtschaftskriminalität verhindern sollen. Darunter fällt beispielsweise die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien, deren Ziel es ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen bzw. zu verhindern. 

Mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie in 2020 wurden der Kreis der Verpflichteten erweitert und die Sorgfaltspflichten zum Teil verschärft. 2021 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche die 6. Geldwäscherichtlinie umgesetzt. 

Das Bundesfinanzministerium will mit einer neuen zentralen Behördenstruktur zukünftig effektiver gegen Finanzkriminalität vorgehen: Unter dem Dach der Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität sollen das Bundesfinanzkriminalamt (BFKA), die Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht tätig werden. 

Weitere Regelungen und Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung enthalten die Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und II), die 2022 als Reaktion auf den Russland-Krieg und auf Grundlage der EU-Sanktionspakete ins Leben gerufen wurden. So enthält das am 28. Dezember 2022 in Kraft getretene SDG II eine Vielzahl von dauerhaften Regelungen, beispielsweise das Bargeldverbot bei Immobilientransaktionen

Die Verletzung dieser Regelungen kann Gegenstand des Wirtschaftsstrafrechts sein. Insbesondere die Implementierung von Compliance-Maßnahmen und die Überwachung und Einhaltung dieser sind hier zu nennen.Die Erstattung von Anzeigen(§ 158 StPO) hat im gesamten Strafrecht eine große Bedeutung, denn sie bildet die Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren. Eine Anzeige kann sowohl durch Dritte als auch durch die Polizei („von Amts wegen“) erstattet werden. Gerade im Steuerstrafrecht kommt es häufig zu strafbefreienden Selbstanzeigen nach § 371 AO. Aber auch die Anzeigeerstattung gegen einen Geschäftsführer oder ein ganzes Unternehmen, etwa durch enttäuschte Kunden, ist im Wirtschaftsstrafrecht nicht unüblich. 

Relevante Delikte aus dem Wirtschaftsstrafrecht

Mangels Erfahrung im Umgang mit Strafverfahren ist es für viele Beschuldigte schwierig, richtig auf einen solchen Vorwurf zu reagieren und den Überblick über die Sach- und Rechtslage zu behalten. Insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht kann dies eine große Herausforderung sein.

Im Wirtschaftsstrafrecht gibt es keine klare Abgrenzung zu anderen Bereichen des Strafrechts, weshalb es schwierig sein kann, die unterschiedlichen Straftatbestände im Blick zu behalten. Häufig braucht es einen erfahrenen Experten auf diesem Gebiet, der sich mit der inneren Logik und Komplexität des Strafrechts auskennt. Die teils sehr hohen Strafandrohungen bei vielen wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten sind ein weiterer Grund für die Suche nach professioneller Unterstützung.

Als Anwälte in diesem Bereich sind wir mit den Wirtschaftsstraftatbeständen bestens vertraut und können durch unsere jahrelange Erfahrung und tiefergehende Spezialisierung eine effektive Verteidigung gewährleisten. 

Relevante Delikte aus dem Strafgesetzbuch:

Weitere Delikte aus Nebengesetzen:

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht – darauf kommt es an

Strafsachen im Wirtschaftsstrafrecht stellen einige besondere Anforderungen an die Strafverteidigung. Besonders ist dabei nicht nur, dass die beschuldigten Personen zuvor häufig nicht strafrechtlich auffällig waren. Auch die Frage nach „den Schuldigen“ ist in solchen Verfahren häufig schwierig zu beantworten.

Die gute Nachricht lautet jedoch: Je komplexer die Zusammenhänge in einem strafrechtlichen Verfahren, desto besser stehen meist die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. 

Entscheidend ist hierbei häufig ein frühes Eingreifen in den Strafprozess – im Idealfall durch spezialisierte Strafverteidiger und nicht auf eigene Faust. Denn während das Ermittlungsverfahren noch außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung stattfindet ändert sich dies im Falle einer Anklage und einer öffentlichen Hauptverhandlung. Weil allein die im Raum stehenden Anschuldigungen die Reputation der Beschuldigten vernichten können, ist es zweckmäßig, den Vorwürfen bereits im Ermittlungsverfahren entgegenzutreten. Ein zu spätes Eingreifen kann daher Vertrauensverluste und wirtschaftliche Einbußen oder sogar eine Insolvenz zur Folge haben.

Wirtschaftsstrafverfahren werden häufig von spezialisierten Staatsanwälten und Richtern geführt, denen die Verteidigung gegenüberzutreten hat. Nur wer im Strafprozesses professionell  verteidigt wird, kann den Ausgang des Verfahrens aktiv beeinflussen. Eine frühzeitige Strafverteidigung ist dabei regelmßig der beste Weg, um eine Verurteilung zu verhindern oder zumindest die Strafe deutlich abzumildern.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist außerdem geprägt von einschlägiger Rechtsprechung, die sich stetig weiterentwickelt. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist es zwingend notwendig, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen, um die geltenden Maßstäbe erfassen zu können und eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. In jedem Fall sollten betroffene Personen und Unternehmen erfahrene Strafverteidiger hinzuziehen, die die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen können.

Rechtsfolgen: Mit diesen Sanktionen müssen Betroffene rechnen

Bei einer Verurteilung wegen wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte können neben den wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Konsequenzen insbesondere die straf- und zivilrechtlichen Folgen schwerwiegend sein:

  • Strafrechtlich droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe kann bei einer Verurteilung zu einer Strafe über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies mit allen Mitteln zu verhindern. ist die Aufgabe eines spezialisierten Strafverteidigers. 

  • Zudem können Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, eingezogen werden. 

  • Der Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens kann auch zivilrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Insbesondere drohen hohe Schadenersatzforderungen

  • Im Zweifel können je nach Ausgestaltung des Lebenssachverhaltes auch berufsrechtliche Konsequenzen wie Zulassungsentziehungsverfahren oder Ähnliches drohen. Im schlimmsten Fall kann der berufliche Werdegang durch eine strafrechtliche Verurteilung komplett beendet werden.

Rechtliche Konsequenzen für juristische Personen

Das deutsche Strafrecht folgt einem sogenannten Schuldstrafrecht, sodass die persönliche Schuld der betroffenen Personen zu beurteilen ist. Juristische Personen sind grundsätzlich nicht schuldfähig und demnach auch nicht strafrechtlich zu belangen. 

Strafrechtliche Konsequenzen treffen in der Regel die leitenden Mitarbeiter und Gesellschafter, die wissentlich an der Tatbegehung mitgewirkt haben, nicht pflichtgemäß handelten oder bestimmte Handlungspflichten (z.B. Unterlassungs- oder Organisationspflichten) verletzt haben.

Dies gilt jedoch unabhängig von Haftungsfragen im Hinblick auf das betroffene Unternehmen. Hier besteht die Möglichkeit, über das Ordnungswidrigkeitenrecht Bußgelder zu verhängen. Wenn sich etwa die Geschäftsleitung fehlerhaft verhält oder es an einer Aufsicht oder Organisation fehlt, drohen im Zweifel Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro

Doch bereits der Vorwurf einer Straftat kann zu erheblichen finanziellen Einbußen, einem zerstörten Kundenvertrauen sowie zum Verlust von Geschäftspartnern und Angestellten führen. Auch stellt ein solcher Prozess mit ungewissem Ausgang eine große psychische Belastung für beschuldigte Personen dar, insbesondere wenn diese in der Öffentlichkeit stehen.

Gegen Sie oder Ihr Unternehmen wird ermittelt? So verhalten Sie sich richtig

Einer Straftat beschuldigt zu werden, ist für die betroffenen Personen nie einfach. Viele geraten dadurch automatisch in eine nachteilige Position, ganz gleich, ob sie sich selbst für schuldig oder unschuldig halten.

Dabei steht nicht nur die berufliche Zukunft auf dem Spiel, sondern erfahrungsgemäß auch persönliche und private Angelegenheiten, die an die Öffentlichkeit geraten können. Gerade deshalb neigen Beschuldigte häufig dazu, sich emotional und irrational zu verhalten und auf diese Weise ungewollt zur eigenen Verurteilung beizutragen.

Insbesondere bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es wichtig, bedacht zu handeln und folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Vorwürfe stets ernst nehmen

Unabhängig davon, ob am Vorwurf etwas dran ist oder nicht, sollten sie die Vorwürfe gegen sich in jedem Fall ernst nehmen. Ziel ist es, das Risiko einer Verurteilung zu minimieren und eine gesellschaftliche „Vorverurteilung“ durch die Medien zu verhindern, um nicht nur die eigene Reputation, sondern auch sich selbst und die berufliche Existenz zu schützen.

Es ist also keinesfalls ratsam, erst einmal abzuwarten, bis sich „alles von allein aufklärt“, sondern bereits während den Ermittlungen schnellstmöglich einen Strafverteidiger einzuschalten. Im Strafverfahren gibt es viele Besonderheiten und Fristen, deren Missachten eine spätere Verteidigung erschweren können. 

2. Vorladung bei der Polizei nicht wahrnehmen

Auch gibt es Betroffene, die überaus engagiert sind und den Vorwurf durch eigenes Handeln schnellstmöglich aus der Welt schaffen möchten. Gerade bei einer Vorladung durch die Polizei kann Beschuldigten das eigene Handeln jedoch zum Verhängnis werden.

Unsere Erfahrung: In den meisten Fällen entwickelt sich eine Aussage „auf eigene Faust“ bei der Polizei zum Nachteil des Beschuldigten. Gerade eine unüberlegte, nicht mit professioneller Unterstützung abgestimmte Aussage kann den Betroffenen in große Schwierigkeiten bringen und den Ermittlungsbehörden mehr nutzen als dem Beschuldigten.

So verständlich es auch ist, seine Sicht der Dinge zu erklären und unwahre Behauptungen aus der Welt schaffen zu wollen, klug ist es insbesondere im Strafprozess in den wenigsten Fällen. Versuchen Sie stattdessen Folgendes:

  • Nehmen Sie eine Vorladung durch die Polizei nicht wahr. Ihr Anwalt wird den Termin ohne Nachteile für Sie absagen, da Sie nicht zum Erscheinen verpflichtet sind. Anders verhält es sich nur mit in der Praxis äußerst seltenen Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, der Akteneinsicht beantragen und die Beweislage gegen Sie studieren wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt, im Idealfall von Anfang an, sollte die Kommunikation mit Beteiligten und Behörden ausschließlich durch den Anwalt erfolgen.

  • Nach Sichtung der Ermittlungsakte wird gemeinsam mit Ihnen entschieden, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht. Außerdem wird die weitere Vorgehensweise besprochen und geplant, bis Rechtssicherheit besteht.

Kurzgefasst: Finden Sie eine polizeiliche Vorladung in Ihrem Briefkasten, sollten Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt oder Strafverteidiger kontaktieren, der Sie in Ihrem Fall unterstützt. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu entscheiden, ob eine Aussage bei der Polizei strategisch sinnvoll ist.

3. Bewahren Sie Ruhe bei Durchsuchungen

Kommt es durch die Vorwürfe zu einer Wohnungsdurchsuchung oder zur Durchsuchung von Geschäftsräumen, sollten alle Anwesenden zunächst einmal Ruhe bewahren und kooperativ bleiben.

Berücksichtigen Sie dabei bitte Folgendes:

  • Lassen Sie sich in jedem Fall den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und holen Sie schnellstmöglich professionelle Hilfe dazu.

  • Ohne eine vorherige Beschuldigtenbelehrung dürfen die Beamten Sie nicht zu Einzelheiten befragen. Außerdem können Sie jederzeit die Auskunft verweigern und auf einen Anwalt bestehen.

  • Lassen Sie die Beamten gewähren, aber helfen Sie ihnen nicht aktiv dabei, Dokumente oder Gegenstände aufzusuchen.

  • Auch sollten Sie auf eine ordnungsgemäße Dokumentation bestehen. Sie sind nicht zur Unterschrift verpflichtet. 

4. Kontaktieren Sie uns für eine spezialisierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Im Idealfall melden Sie sich bei uns, wenn Sie zum ersten Mal von dem Vorwurf mitbekommen. Nicht erst mit der Anklage, sondern bereits im Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht, einen Anwalt zu konsultieren und eine Vielzahl von Beschuldigtenrechten wahrzunehmen. So können unsere Strafverteidiger frühzeitig in den Strafprozess eingreifen und Sie bestmöglich verteidigen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, welches besonders viel Expertise, Feingefühl, Diskretion und Erfahrung verlangt. Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe geht es zudem auch um die eigene Reputation und die berufliche Zukunft. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall.

Unsere spezialisierten Anwälte haben jahrelange Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und konnten schon viele Mandanten effektiv und diskret verteidigen. Unser Ziel ist die Einstellung eines Verfahrens, noch bevor es zu einer Anklage kommen kann. Ist das Verfahren bereits fortgeschritten, zielt unsere Strafverteidigung auf einen Freispruch oder eine Strafmilderung ab. Selbstverständlich nehmen wir dabei unsere anwaltliche Schweigepflicht und die entsprechende Diskretion ernst. Kommen Sie für eine bestmögliche Verteidigung jederzeit auf uns zu.