Anklage

Ein Antrag auf Nichtzulassung der Anklage lohnt sich nahezu immer: Ist er erfolgreich, bleibt Ihnen eine aufwändige öffentliche Hauptverhandlung erspart, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren trotzdem, ist er der erste Schritt in Richtung eines Freispruchs in der Hauptverhandlung.

Wird Ihnen eine Anklage der Staatsanwaltschaft übersandt, sollten Sie möglichst zeitnah einen Strafverteidiger kontaktieren, um die Ihnen mit der Anklageübersendung eingeräumte Erklärungsfrist zu wahren. Im Falle unserer Mandatierung wird uns auf Antrag Akteneinsicht gewährt und die Erklärungsfrist verlängert.

Nach Eingang der Akte studieren wir diese, werten entlastende Indizien aus und besprechen das Ergebnis mit Ihnen, um eine Verteidigungsstrategie abzustimmen. Stellt sich heraus, dass die Ihnen vorgeworfene Tat in einer Hauptverhandlung nicht erwiesen werden könnte, beantragen wir ausnahmslos, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, die Anklage der Staatsanwaltschaft also nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Eine öffentliche Hauptverhandlung, die häufig Reputationsschäden zur Folge haben und kostenintensiv sein kann und deren Ausgang ungewiss ist, bleibt Ihnen auf diese Weise erspart. 

Lässt der Beschuldigte sich früh bestreitend ein, riskiert er, dass seine Einlassung mit späteren objektiven Ermittlungserkenntnissen nicht vereinbar und deshalb unglaubhaft ist.“

Legal Tribune Online, 24.8.2022
Dr. Yves Georg

Folgt das Gericht unserer Argumentation einmal nicht und eröffnet es im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft und um kein potentielles Opfer „ungehört im Stich zu lassen“ das Hauptverfahren, stellt der Antrag die effektivste und auch deshalb zwingend gebotene Weichenstellung für einen Freispruch in der Hauptverhandlung dar. Nach unserer inzwischen 45-jährigen Erfahrung mit Strafverfahren geht ein Gericht nach einem Nichteröffnungsantrag, der die Beweislage umfassend aufbereitet und die durchgreifenden Schwachstellen der staatsanwaltschaftlichen Überlegungen aufzeigt, mit einer ganz anderen Einstellung in die Hauptverhandlung. Den Freispruch an deren Ende hat es dann als ernsthafte, naheliegende Alternative während der gesamten Verhandlung deutlich vor Augen.

Insbesondere bei existenzbedrohenden Vorwürfen, die zu einer nicht mehr zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe führen können, sollten möglichst frühzeitig alle Register gezogen werden. Der Aufwand lohnt sich also. Weil wir unsere Arbeit zugleich mit dem Erstellen eines Aktenspiegels verbinden, reduziert sie auch die Zeit, die im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung noch erforderlich würde, auf ein Minimum.