„Die Unschuldsvermutung ist entschieden zu kurz gekommen.“
Unser Partner Dr. Yves Georg hat mit Peer Teuwsen von der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) über die Verfahrenseinstellung der Berliner Staatsanwaltschaft und die Medienberichterstattung im „Fall Lindemann“ gesprochen.
Seiner Meinung nach sind Fälle wie der von Till Lindemann, in denen die Zeuginnen an den strafrechtlich entscheidenen Stellen Erinnerungslücken aufweisen, strukturell darauf angelegt, nicht bewiesen werden zu können. Zwar erfasst das neue Sexualstrafrecht auch den Sexualverkehr mit Personen, deren Willensbildungs- oder Äußerungsfähigkeit eingeschränkt war. Der Beweiswert solcher Aussage ist jedoch erheblich eingeschränkt und der Beschuldigte beruft sich meist auf sein Aussageverweigerungrecht.
Außerdem sieht Dr. Yves Georg im Zusammenhang mit der modernen Medienöffentlichkeit die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung zugunsten der Beschuldigten ad absurdum geführt wird. Stattdessen findet eine Verurteilung auf ehtischer und moralischer Ebene statt. Aus diesem Grund ist es seiner Meinung nach nicht fernliegend, prominenten Verdächtigen ein Recht auf Anonymität bis zum Zeitpunkt der formalen Anklageerhebung einzuräumen.
Das ganze Interview in der NZZ können Sie hier lesen.