Internal Investigations

Kooperation mit Ermittlungsbehörden bei Internal Investigations: Chancen, Risiken und richtige Strategie

Internal Investigations, also interne Ermittlungen im Unternehmen, spielen im Wirtschaftsstrafrecht eine immer größere Rolle, etwa bei Verdacht auf Compliance-Verstöße, Korruption oder Betrug. Unternehmen stehen dabei häufig vor der strategischen Frage, ob und in welchem Umfang sie mit Ermittlungsbehörden kooperieren sollten. Eine Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften kann zwar Vorteile bringen (z. B. Strafmilderung), birgt jedoch zugleich erhebliche strafrechtliche und finanzielle Risiken.

Besonders sensibel gestaltet sich die Entscheidung, ob bzw. wann Ergebnisse interner Untersuchungen offengelegt werden, da einmal übermittelte Informationen im Strafverfahren verwertbar sein können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die strategischen Aspekte der Kooperation mit Ermittlungsbehörden bei Internal Investigations.

Was bedeutet Kooperation mit Ermittlungsbehörden bei Internal Investigations?

Unter Kooperation mit Ermittlungsbehörden versteht man im Zusammenhang mit Internal Investigations die freiwillige Weitergabe von Informationen aus einer internen Untersuchung an staatliche Ermittlungsstellen, insbesondere an die Staatsanwaltschaft.

In der Praxis kann eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden verschiedene Formen annehmen. Unternehmen legen häufig Ergebnisse ihrer internen Untersuchungen offen, etwa in Form von Abschlussberichten. Zudem kann es zur Herausgabe interner Dokumente kommen, wie E-Mails, Verträge oder andere relevante Geschäftsunterlagen. Auch Interviewprotokolle aus Befragungen von Mitarbeitern und Führungskräften gehören häufig zu den übermittelten Informationen.

Darüber hinaus unterstützen Unternehmen die Sachverhaltsaufklärung, indem sie interne Abläufe erläutern und zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.

Wichtig: Bei der Kooperation handelt es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sondern um eine strategische, einzelfallabhängige Entscheidung des Unternehmens.

Wann kommt es zu einer Kooperation mit Ermittlungsbehörden?

Internal Investigations und staatliche Ermittlungen können in verschiedenen Konstellationen aufeinandertreffen. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt häufig maßgeblich davon ab, in welcher Phase sich das Verfahren befindet.

Typische Konstellationen sind:

Interne Untersuchungen ohne laufendes Strafverfahren

Hierbei klären Unternehmen den Sachverhalt zunächst intern, häufig aufgrund von Hinweisen oder der Meldung möglicher Unregelmäßigkeiten durch sogenannte „Whistleblower“. Erst danach wird die Offenlegung der Informationen gegenüber Behörden in Erwägung gezogen.

Um diese Whistleblower vor Repressalien zu schützen, greift § 7 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz). Dieser Paragraph eröffnet zum einen das Wahlrecht, Hinweise an interne oder externe Stellen zu geben und verbietet gleichzeitig, die Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der gewählten Meldestelle zu blockieren.

Interne Untersuchungen parallel zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft

Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits, während die internen Untersuchungen gleichzeitig laufen. Dieser Fall ist besonders komplex, weil sich alle Ergebnisse und Erkenntnisse aus den eigenen Untersuchungen auf den Strafprozess auswirken könnten.

Interne Untersuchungen als Reaktion auf Durchsuchungen oder Ermittlungsmaßnahmen

In diesem Fall startet das Unternehmen die eigenen Aufklärungsversuche nach einer Durchsuchung beim Beschuldigten (§102 Strafprozessordnung) oder bei Dritten (§103 Strafprozessordnung). Ein bekanntes Beispiel dafür ist der sogenannte „Diesel-Skandal“ der Volkswagen AG, bei dessen Aufklärung verschiedene Verantwortliche durchsucht und anschließend interne Untersuchungen gestartet wurden.

In allen diesen Konstellationen stellt sich für Unternehmen dieselbe Kernfrage: Ob und in welchem Umfang eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden sinnvoll ist. Zu beachten ist außerdem, dass in bestimmten Fällen eine Anzeigepflicht nach § 138 StGB bestehen kann.

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Welche Vorteile kann eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden haben?

Eine gesteuerte Kooperation, die idealerweise mit Unterstützung darauf spezialisierter Rechtsanwälte erfolgt, kann manchmal strategische Vorteile bieten. Auf diese Weise kann frühzeitig Einfluss auf den Fokus der Ermittlungen genommen werden. Gleichzeitig können eigene Aufklärungsmaßnahmen transparent dargestellt und ein positiver Eindruck bei den Ermittlungsbehörden vermittelt werden. Eine transparente Kooperation kann zudem die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden erleichtern.

Durch die freiwillige Kooperation ist es unter Umständen außerdem möglich, eine Strafmilderung zu erzielen oder durch Herausgabe wichtiger Dokumente und Informationen weitere Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Störungen der Geschäftsabläufe zu vermeiden.

Ein möglicher Vorteil wäre zum Beispiel die Einstellung des Strafverfahrens gemäß §§ 153 ff StPO sowie eine mildere Strafe oder eine Berücksichtigung bei der anstehenden Geldbuße für das Unternehmen nach § 30 OWiG.

Kooperation mit Strategie

Freiwillige Kooperation kann Vorteile schaffen. Früh. Klar. Geordnet.

Sie lenkt mitunter den Fokus der Ermittlungen und erleichtert die Kommunikation mit den Behörden.

Eigene Aufklärungsmaßnahmen lassen sich transparent darstellen. Das wirkt oft positiv.

Mit spezialisierter anwaltlicher Begleitung kann dies auch Strafmilderung fördern und weitere Eingriffe in den Geschäftsbetrieb vermeiden.

Denkbar sind zudem eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO, eine mildere Strafzumessung oder Vorteile bei einer Geldbuße nach § 30 OWiG.

Beispiel dazu: In einem wirtschaftsrechtlichen Verfahren wegen Steuerhinterziehung hat der BGH bei der Strafzumessung die Aufklärungsbemühungen des Unternehmens positiv berücksichtigt: BGH, Urteil vom 19. Mai 2017, 1 StR 265/16.

Allerdings ist zu betonen, dass die genannten Vorteile nicht automatisch eintreten. Ob sich eine aktive Mitarbeit strafmildernd auswirkt, hängt stets vom Einzelfall ab. Darum ist es umso wichtiger, dass die Kooperation strategisch und mit Unterstützung darauf spezialisierter Rechtsanwälte erfolgt!

Welche Risiken bestehen bei Internal Investigations und Kooperation?

Trotz möglicher Vorteile birgt eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden allerdings durchaus auch erhebliche strafrechtliche Risiken, die häufig unterschätzt werden.

Selbstbelastung von Organmitgliedern oder Mitarbeitern

Beispielsweise äußern sich Mitarbeiter bei der internen Befragung offener, als sie es bei einer externen, formellen Befragung tun würden. Unbedachte Äußerungen, die später den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden, könnten als Anhaltspunkte für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Der Schutz der Selbstbelastungsfreiheit und der Unschuldsvermutung gilt nämlich nicht automatisch bei unternehmensinternen Interviews. (siehe Art. 6 Abs. 2 EMRK: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“)

Verwertbarkeit interner Untersuchungsergebnisse

Ein weiteres Risiko betrifft die Frage, ob Ergebnisse interner Untersuchungen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden können. Dazu gehören insbesondere Interviewprotokolle, interne Untersuchungsberichte oder im Rahmen der Investigation gesicherte Dokumente.

Konflikte zwischen Unternehmensinteressen und Individualverteidigung

Internal Investigations können außerdem zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen dem Unternehmen, der Geschäftsleitung und den betroffenen Mitarbeitern führen. Unternehmen sind an einer schnellen Aufklärung und Schadensbegrenzung interessiert, während Mitarbeiter eher in den Verteidigungsmodus wechseln, was häufig zu erheblichen innerbetrieblichen Spannungen führen kann.

Verlust strategischer Verteidigungsoptionen

Einmal weitergegebene Informationen wie Dokumente, Erklärungen oder Mitarbeiterinterviews können anschließend praktisch nicht mehr kontrolliert werden, wodurch eine vorschnelle Kooperation die geplante Verteidigungsstrategie einschränken kann.

Welche Rolle spielt ein Strafverteidiger bei Internal Investigations?

Internal Investigations berühren häufig bereits in einer frühen Phase strafrechtliche Fragestellungen. Deshalb ist eine spezialisierte strafrechtliche Beratung von Anfang an von großer Bedeutung.

Eine Strafrechtskanzlei, die unter anderem im Wirtschaftsstrafrecht tätig ist, wie Schwenn Kruse Georg unterstützt Ihr Unternehmen daher insbesondere in folgenden Punkten:

  • Sie nimmt eine strafrechtliche Risikoanalyse des Sachverhalts vor.
  • Nachdem die Strafverteidiger entschieden haben, ob eine Kooperation sinnvoll ist, entwickeln sie eine individuelle Kooperationsstrategie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.
  • Strafverteidiger begleiten interne Interviews und achten darauf, dass die Gespräche rechtlich korrekt geführt sowie mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden.
  • Nicht zuletzt bewerten sie auch die Offenlegung der Ergebnisse der internen Untersuchung, d. h. wann und in welchem Umfang Informationen weitergegeben werden sollen.
  • Strafverteidiger unterstützen zudem die Abstimmung zwischen der Unternehmens- und Individualverteidigung. So können Interessenkonflikte schnell erkannt und gelöst werden.

Frühzeitige strafrechtliche Beratung bei Internal Investigations anfordern

Wenn Ihr Unternehmen mit internen Ermittlungen oder Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert ist, sollten Betroffene frühzeitig eine strafrechtliche Beratung einholen. Unsere Kanzlei unterstützt sie bei Internal Investigations, entwickelt eine rechtssichere Strategie und begleitet die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Fazit: Kooperation mit Ermittlungsbehörden ist eine strategische Entscheidung

Die Kooperation mit Ermittlungsbehörden kann in bestimmten Situationen Vorteile bringen, gleichzeitig dürfen aber auch die damit verbundenen Risiken keinesfalls unterschätzt werden.

Ob eine Kooperation sinnvoll ist, hängt daher immer von der konkreten Verfahrenssituation, der vorhandenen Beweislage und den jeweiligen Interessen des Unternehmens sowie der betroffenen Personen ab. Eine frühzeitige Einbindung erfahrener Strafverteidiger ist in solchen Situationen unerlässlich.

Wir entwickeln eine rechtlich fundierte strategische Vorgehensweise, die Ihre Erfolgsaussichten verbessert!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Kooperation mit Ermittlungsbehörden bei Internal Investigations

Was ist eine interne Untersuchung?

Eine interne Untersuchung ist eine formelle Prüfung, die ein Unternehmen durchführt, um festzustellen, ob ein Mitarbeiter, Beauftragter oder Dritter ein Fehlverhalten begangen hat. Dabei wird untersucht, ob gegen Gesetze, Verordnungen oder interne Unternehmensrichtlinien verstoßen wurde.

Warum führen Unternehmen interne Ermittlungen durch?

Müssen Unternehmen bei Internal Investigations mit Ermittlungsbehörden kooperieren?

Welche Informationen können Unternehmen bei einer Kooperation mit Ermittlungsbehörden weitergeben?

Welche Vorteile kann eine Kooperation mit Ermittlungsbehörden haben?

Welche Risiken bestehen bei Internal Investigations und der Zusammenarbeit mit Behörden?

Wann sollte ein Unternehmen bei internen Ermittlungen anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

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