Konferenzraum in der Kanzlei Schwenn Kruse Georg

Handelsblatt-Ranking 2026: Schwenn Kruse Georg unter „Deutschlands beste Anwälte“ gelistet

Das Handelsblatt hat die Ergebnisse der aktuellen, in Kooperation mit Best Lawyers durchgeführten Branchenbefragung vorgelegt. Im diesjährigen Ranking werden alle Partner der Sozietät in der Rubrik „Deutschlands beste Anwälte 2026“ berücksichtigt.

Die Auszeichnungen betreffen die strafrechtlichen Kernbereiche der Kanzlei am Standort Hamburg. Dabei wurden die Partner der Sozietät für ihre Arbeit gewürdigt: Johann Schwenn für das Wirtschaftsstrafrecht sowie Dr. Yves Georg und Leon Kruse für die Bereiche Wirtschafts- sowie Steuerstrafrecht.

Das Peer-to-Peer-Verfahren

Die Ermittlung der Rankings basiert auf einem reinen Peer-to-Peer-Verfahren. Hierbei bewerten Wirtschaftsanwälte die fachliche Reputation und Kompetenz von Kolleginnen und Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei. Die Auszeichnung spiegelt somit die Anerkennung und die Empfehlungen wider, die unsere Praxis in der Anwaltschaft genießt.

Schwenn Kruse Georg wird nun bereits wiederholt durch das Handelsblatt ausgezeichnet. Dass unsere Sozietät und ihre Partner in diesem Verfahren fortlaufend Berücksichtigung finden ist eine erfreuliche Bestätigung für die juristische Präzision, die Diskretion und die strategische Mandatsführung unserer Kanzlei. Vor Kurzem hatte auch das Wirtschaftsmagazin Capital unsere Sozietät in seinem aktuellen Kanzlei-Ranking als eine der empfohlenen überregionalen Adressen im Wirtschaftsrecht gelistet. Über diesen doppelten Erfolg freuen wir uns sehr.

Dank an Kollegen und Team

Dieses Feedback der Fachkollegen ist die wesentliche Basis für das Ergebnis, weshalb der Dank den Kolleginnen und Kollegen in der Anwaltschaft für die Anerkennung sowie den Mandanten für das Vertrauen gilt. Ein zentraler Teil dieses Erfolgs beruht zudem auf der täglichen Arbeit des gesamten Kanzlei-Teams, das diesen Qualitätsstandard sichert.

Schwenn Kruse Georg wird diesen Rahmen nutzen, um die Verteidigung von Unternehmen, Geschäftsführern und Individualmandanten auch weiterhin mit gewohnter Verlässlichkeit und Konsequenz fortzuführen.

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