„Es ist schlicht eine Sauerei, einen Zeugen spekulieren zu lassen, wie ein möglicher Täter – für den man diesen Zeugen angeblich ja gar nicht hält – vorgegangen sein könnte. … Das ist kein Täterwissen, sondern – Entschuldigung – jeder Schwachkopf kann sich das ausdenken. … Dieses Verfahren wird weder uns noch die Strafjustiz ruhen lassen, bis dem Recht genüge getan worden ist.“ Das sagt unser Partner Dr. Yves Georg über das Verfahren im „Eiskeller-Mord“.
Kein Geständnis, keine Tatwaffe, keine Zeugen – ein Verurteilter
In seiner Sendung vom 03.03.2025 berichtet SPIEGEL TV (ab Minute 13:10) über den „Eiskeller-Mord“ und spricht hierzu auch mit unserem Partner Dr. Yves Georg. In dem Indizienprozess um den Tod von Hanna W. hat das Landgericht Traunstein den Angeklagten Sebastian T. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Ein Fehlurteil, wie die Dokumentation anschaulich zeigt. Getragen wird der Schuldspruch von der Aussage vom Hörensagen eines „Gefängniszeugen“. Der Zeuge ist mehrfach vorbestraft, namentlich wegen Bedrohung, Nötigung und sexualstrafrechtlicher Vergehen. Er hat eine pathologische Sexualphantasie und leidet an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Bereits in früheren Strafverfahren hat er seine eigene Mutter eingestandenermaßen falsch bezichtigt. Er hat auch ein Falschbelastungsmotiv: Das gegen ihn selbst gerichtete Verfahren wurde vor derselben Jugendkammer des Landgerichts Traunstein geführt, von der er sich mit seiner Aussage nach eigenen Angaben einen „Vorteil“ in Form einer „Vergünstigung“ erhoffte.
In der Revision wird der Angeklagte gemeinsam von der bereits in der Instanz hinzugezogenen Kollegin Regina Rick aus München und unserem Partner Dr. Yves Georg verteidigt.
Die ganze Sendung über den „Eiskeller“-Mord von Spiegel TV können Sie hier ansehen.