In der aktuellen Ausgabe berichtet DIE ZEIT über ein internationales Strafverfahren, in dem der Beschuldigte von unserem Partner Leon Kruse verteidigt wird. Gegen unseren Mandanten wurden sowohl in Köln als auch in und Helsinki (Finnland) Vorwürfe des sexuellen Übergriffs an seinen Patientinnen erhoben. In Köln wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt, in Helsinki haben wir Freispruch beantragt.
Interessant ist insbesondere die unterschiedliche Behandlung von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen in den verschiedenen Rechtsordnungen. Während in Deutschland den Aussagen der angeblichen Opferzeuginnen durch mehrere psychologische Gutachter eine mangelhafte Qualität bezüglich der realen Erinnerung attestiert wurde und davon ausgegangen wird, dass die vermeintliche „Erinnerung“ der Zeuginnen entweder durch Suggestion entstanden ist oder frei erfunden, hat man in Finnland auf die Beziehung von aussagepsychologischen Sachverständigen verzichtet. Leon Kruse kritisiert an dem Verfahren in Finnland unter anderem, dass die Nebenklägerinnen während des Verfahrens die Möglichkeit haben, ihre eigenen Aussagen, aber auch die von anderen Zeugen nochmals zu lesen. Das erschwere die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben.
Den ganzen Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT mit weiteren Hintergründen zum Fall finden Sie zum Nachlesen hier. Eine Stellungnahme von unserem Partner Leon Kruse können Sie im Podcast ZEIT Verbrechen (Folge 195) hören.