Landgericht Köln, Cum-ex

Cum-Ex-Ermittlungen: Landgericht weist Anklage gegen Hamburger Finanzbeamtin zurück

Im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hat das Landgericht Bonn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine von unserem Partner Leon Kruse und Dr. Yves Georg verteidigte Hamburger Finanzbeamtin abgelehnt. Das Gericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht.

Zuvor hatte Leon Kruse bereits im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Ermittlungen kritisch eingeordnet und betont, dass die zugrunde liegende Entscheidung der Finanzbehörde vertretbar gewesen sei. Diese Einschätzung hat das Landgericht nun in einem ausführlich begründeten Beschluss bestätigt.

Nach Auffassung der Strafkammer fehlen sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht belastbare Anhaltspunkte für eine strafbare Beihilfehandlung. Vielmehr sei die Entscheidung der Beamtin vor dem damaligen Ermittlungsstand und der steuerrechtlichen Diskussion nachvollziehbar gewesen. Auch eine vielfach diskutierte politische Einflussnahme konnte das Gericht nicht feststellen.

Leon Kruse kritisierte gegenüber dem SPIEGEL erneut das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die aus seiner Sicht eine nicht tragfähige Konstruktion verfolgt habe.

Hier finden Sie den aktuellen Bericht des SPIEGEL zu der Entscheidung des Landgerichts Köln.

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