„Das klingt wie eine schöne Geschichte – sie stimmt aber nicht. Es gibt keine Verbindung zwischen irgendwelchen Bemühungen von Olearius und der Entscheidung in der Finanzbehörde. (…) Köln macht Opfer zu Tätern.“
Unser Partner Leon Kruse hat mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL über die Cum-ex-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen die von ihm verteidigte, seinerzeit für die Hamburger Privatbank M. M. Warburg & CO zuständige Finanzbeamtin gesprochen und erläutert, weshalb die Kölner Staatsanwaltschaft die Dinge auf den Kopf stellt und eine Anklage gegen seine Mandantin keine gute Idee wäre.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die Finanzbeamtin wegen des Verdachts auf Begünstigiung und Steuerhinterziehung. Dabei wurde die Entscheidung, dass zunächst auf eine Rückforderung der Steuergutschriften seitens der Finanzbehörden verzichtet werden soll, vom damaligen Kölner Oberstaatsanwalt unterstützt. Er wollte zunächst mehr Beweise für eine Rückforderung sammeln. Nach Ansicht unseres Partners Leon Kruse kommt es darauf an, ob diese Entscheidung vertretbar gewesen sei – und genau das sehen auch die Hamburger Strafverfolgungsbehörden so.
Das ganze Interview mit Leon Kruse finden Sie hier.