
Raub und räuberische Erpressung werden in § 249 Abs. 1 bzw. in §§ 253, 255 des Strafgesetzbuches behandelt. Beim Raub wird derjenige, der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem… Weiter »

