Hand im Dunkeln zeigt mit Zeigefinger auf Betrachter.

„Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ in der Revision

Ob die Revision vor allem für Rechtsvereinheitlichung, für Einzelfallgerechtigkeit oder für beides gleichermaßen sorgen soll, war schon immer umstritten. Einem revisionsgerichtlichen Pendeln zwischen den beiden Zwecken des Rechtsmittels dürfte es daher geschuldet sein, dass der Bundesgerichtshof regelmäßig tatrichterliche Urteile, die allgemeine Rechtsgrundsätze missachten, mit zusätzlichen Ausführungen dazu aufhebt, warum die Beachtung des verkannten allgemeinen Grundsatzes „jedenfalls im vorliegenden Fall“ oder aber „besonders“ und „vor allem“ geboten gewesen wäre.

So gehalten hat es im vergangenen Jahr auch der 4. Strafsenat in einer kürzlich in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2023, 510 f. veröffentlichten sexualstrafrechtlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Dieser Entscheidung lag ein Urteil des Landgerichts Detmold zugrunde, das der Bundesgerichtshof im Rahmen der Revision aufhob.

In der Ausgabe 12/2023 der NStZ bespricht unser Partner Dr. Yves Georg die Entscheidung (NStZ 2023, 755 ff.) und beleuchtet dabei auch die Schattenseiten dieser revisionsgerichtlichen Begründungspraxis.

Den ganzen Beitrag finden sie als Online-Version hier.

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