Antifa Flaggen

Antifa-Aktion hat strafrechtliche Konsequenzen

Die Antifa veröffentlicht die Wohnanschriften von hessischen AfD-Politikern. Das müsste straf- und datenschutzrechtliche Konsequenzen haben, wie die Rechtsanwälte Dr. Yves Georg, Tim Wybitul und Gerhard Deiters gegenüber Legal Tribune Online (LTO) schildern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nun.

Laut unserem Partner Dr. Yves Georg ist der neue Straftatbestand des § 126a Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) hier erfüllt. Danach steht das Verbreiten von personenbezogenen Daten, wie einer Wohnanschrift unter Strafe, wenn die betroffene Person dadurch zum Beispiel einer Gefahr für die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit ausgesetzt wird. Dieser Straftatbestand wurde ursprünglich geschaffen, um vor allem die Verbreitung derartiger Feindeslisten aus der rechtsextreme Szene bestrafen zu können – und erfasst natürlich auch Straftaten der linksextremen Szene.

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