Sie werden verdächtigt, Ihren Ehepartner sexuell genötigt oder vergewaltigt zu haben? Dann sind Sie mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, mit dem Ehepartner schnell zur Hand sein können, wenn es in der Ehe Probleme gibt. Allein der Vorwurf kann Ihre Lebensführung nachhaltig beeinflussen, obwohl die Anschuldigung noch lange nicht bedeutet, dass Sie tatsächlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen müssen.
Wir erklären in diesem Beitrag:
- was Vergewaltigung in der Ehe ist,
- welche Strafen bei einer Verurteilung zu erwarten sind,
- welche weitere Konsequenzen eine Verurteilung nach sich ziehen kann,
- wie Sie sich angesichts einer solchen Anschuldigung verhalten sollten,
- wie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie aussehen kann.
Was ist „Vergewaltigung in der Ehe”?
Die Vergewaltigung ist rechtlich eine besonders schwere Form eines sexuellen Übergriffs, bei dem der Beischlaf – oder ähnliche sexuelle Handlungen, insbesonder wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind – vollzogen wird. Der Straftatbestand ist in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelt, der die sexuelle Selbstbestimmung von Personen schützt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen ehelichen und außerehelichen Formen sexueller Gewalt, d.h. die Vergewaltigung in der Ehe fällt unter den normalen Tatbestand der Vergewaltigung.
Jede sexuelle Handlung, die vorsätzlich gegen den ausdrücklichen oder konkludent zum Ausdruck gebrachten Willen der betroffenen Person erfolgt oder bei der der Täter es ausnutzt, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, erfüllt den Straftatbestand des § 177 StGB in Form des sog. sexuellen Übergriffs. Kommt es dabei zum Einsatz von Gewalt, Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder wird eine schutzlose Lage des Partners ausgenutzt, beläuft sich die Strafandrohung auf nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. In jedem Fall muss die sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit sein, was nach Intensität und Dauer zu bestimmen ist.
Die Vergewaltigung geht in der Regel mit dem Vollzug des Geschlechtsverkehrs einher. Dem gleichgestellt ist das Eindringen in den Körper, z.B. durch Oral- oder Analverkehr, und das Eindringen mit anderen Körpergliedern oder Gegenständen. Erfasst sind auch eindringende Handlungen des Opfers an sich selbst. Auch ein Eindringen in den Körper des Täters durch Handlungen des Opfers kann eine Vergewaltigung bedeuten.
Wichtig zu wissen!
Sie gelten als „Beschuldigter”, sobald gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sie werden zum „Angeschuldigten”, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss der Ermittlungen Anklage erhebt und zum „Angeklagten”, wenn das Gericht die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
Welche Strafen drohen bei einer Vergewaltigung in der Ehe?
Die Strafandrohung im Fall der Vergewaltigung ist erheblich: in aller Regel ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Die Strafandrohung erhöht sich auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn der Täter bei der Tat bspw. eine Waffe bei sich führt, und auf nicht unter fünf Jahren, wenn er eine Waffe verwendet oder das Opfer schwer misshandelt hat. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und davon, wie das Gericht sowohl die Tat, die beteiligten Personen als auch ihre Persönlichkeiten beurteilt.
Näheres zu den möglichen Strafen bei einer Vergewaltigung können Sie in unserem Beitrag “Vergewaltigung – diese Strafe droht Beschuldigten“ lesen.
Welche Verjährungsfristen gelten?
Die genaue Verjährungsfrist hängt von der Schwere der Tat ab. Für Vergewaltigung beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Die Frist der Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist.
Welche Auswirkungen kann eine mögliche Verurteilung nach sich ziehen?
Wird der Vorwurf bekannt, kann allein die Behauptung, den ehelichen Partner sexuell genötigt oder vergewaltigt zu haben, dazu führen, dass das soziale Umfeld mit Unverständnis oder Ablehnung reagiert. Die Beziehung zu Freunden und Familie kann stark belastet oder sogar zerstört werden. Dabei wird oft nicht berücksichtigt, dass erst die strafrechtliche Verurteilung die Unschuldsvermutung zu widerlegen vermag.
Auch die beruflichen Konsequenzen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in der Ehe sind beträchtlich. Unabhängig vom konkreten Strafmaß zieht jede Verurteilung nach § 177 StGB das Verbot, Jugendliche zu beschäftigen, beaufsichtigen oder auszubilden, nach sich. Oft führt eine Verurteilung auch zum Verlust des Arbeitsplatzes, sobald der Arbeitgeber davon erfährt. Zudem kann es schwierig sein, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, wenn ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis potentielle Arbeitgeber abschreckt.
Als erfahrene Strafverteidiger im Sexualstrafrecht haben wir nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen eines Vorwurfs der Vergewaltigung in der Ehe im Blick, sondern wissen auch um die vielfachen persönlichen und sozialen Belastungen, die eine solche Anschuldigung mit sich bringt. Wir stehen Beschuldigten vorurteilsfrei zur Seite und helfen ihnen nicht nur juristisch, sondern auch dabei, die Situation zu verstehen, zu bewältigen und richtig einzuordnen.
Wie sollten Sie sich bei einem Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe verhalten?
Sehen Sie sich dem Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe ausgesetzt, sollten Sie trotz alledem Ruhe bewahren. Handeln Sie nicht impulsiv aus dem Bedürfnis heraus, sich rechtfertigen zu wollen. Werden Sie polizeilich kontaktiert oder erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung, unterlassen Sie jede Aussage, ohne sich zuvor mit einem Anwalt besprochen zu haben! Unbedachte Äußerungen können schnell gegen Sie verwendet werden. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie dürfen die Aussage verweigern, ohne dass die Verweigerung zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf.
Leben Sie getrennt oder haben Sie sich gerade getrennt, vermeiden Sie den Kontakt mit dem Partner. Jedes Wort kann als Einschüchterung oder Beeinflussung interpretiert werden.
Es empfiehlt sich, dass Sie alle relevanten Details der vermeintlichen Tat schriftlich festhalten, solange Ihre Erinnerungen noch frisch sind. Dabei geht es darum, festzustellen, wo Sie sich am fraglichen Tatzeitpunkt aufgehalten haben, ob es Zeugen gibt und was sich genau abgespielt hat.
Die wichtigste Empfehlung besteht darin, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Anwalt sollte unbedingt im Sexualstrafrecht spezialisiert sein. Sie haben jederzeit das Recht, sich von einem Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht vertreten zu lassen.
Verteidigung bei einem Vorwurf wegen Vergewaltigung in der Ehe
Im Strafrecht gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Für eine Verurteilung muss das Gericht davon überzeugt sein, dass Sie sich tatsächlich der Vergewaltigung in der Ehe schuldig gemacht haben.
Die Schwierigkeiten bei einer Vergewaltigung bestehen darin, dass es meist über das Opfer hinaus keine Zeugen gibt und insbesondere in der Ehe die Frage, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt ist oder nicht, teils mit sehr subjektiven Einschätzungen einhergeht. Da die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe beweisen muss, bestehen vielfältige Ansatzpunkte, die Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu beanstanden. In Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung steht oft Aussage gegen Aussage der Vorwurf stellt sich als Falschbeschuldigung heraus.
Bevor Sie sich, wenn überhaupt, zum Vorwurf äußern, wird Ihr beauftragter Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Nur anhand der in der Ermittlungsakte befindlichen Feststellungen lässt sich einschätzen, wie begründet der Vorwurf tatsächlich ist.
Nach Kenntnis des Akteninhalts wird der Anwalt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie erstellen und dabei helfen, entlastende Beweise zu sammeln und zu sichern. Die Beauftragung eines Anwalts ist auch insoweit von essenzieller Bedeutung, als dass es bei einer Vergewaltigung in der Ehe auf die Sicherung von Beweisen ankommt. Dazu gehört die medizinische Untersuchung des Partners, bei der auch etwaige DNA-Spuren gesichert werden oder festgestellt wird, dass es solche Spuren nicht gibt. Möglicherweise empfiehlt sich bereits in einem frühen Verfahrensstadium der Kontakt zur Staatsanwaltschaft, um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Wird das Verfahren fortgesetzt, kann der Anwalt zweckdienliche Beweisanträge stellen, um entlastende Tatsachen zu beweisen. Steht die Anschuldigung auf unsicheren Füßen, etwa in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, kommt es darauf an, Ihrer Aussage mit den richtigen Ausführungen mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Fazit
Der Vorwurf, den Ehepartner vergewaltigt zu haben, erscheint oft wie der Blitz aus heiterem Himmel, auch wenn es zuvor Gründe dafür gegeben hat, dass das Vertrauen der Ehepartner untereinander beeinträchtigt ist. Sollten Sie sich mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert sehen, scheuen Sie sich nicht, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so lässt sich effektiv Schadensbegrenzung betreiben.